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Bistum Chur

Bischofsvikar Casetti: volle Entscheidungsbefugnis für das Priesterseminar (Communiqué)

In den vergangenen Jahren wurde verschiedentlich die Besorgnis geäussert, der Bischof von Chur beabsichtige, eine ‘parallele’ Priesterausbildung für Kandidaten einzurichten, die der ausserordentlichen Form des Römischen Ritus verbunden sind. Und an der gemeinsamen Sitzung des Priesterrats sowie des Rats der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone (RLD) vom 9. April 2014 wurden einmal mehr Bedenken geäussert, dass der Bischof für das Bistum ungeeignete Kandidaten zu Priestern weihen wolle, die von ausserhalb der Diözese stammten.

Hierzu ist festzuhalten, dass der Bischof seit seinem Amtsantritt im Jahr 2007 für das Bistum Chur 16 Priester geweiht hat, ausschliesslich für die ordentliche Form des Römischen Ritus. Alle diese Priester wurden vor der Diakonenweihe mit zustimmendem Votum des Bischofsrats in den Pastoralkurs aufgenommen und mit der Empfehlung des Regens des Priesterseminars St. Luzi geweiht.

Um den im Zusammenhang mit der Ernennung des neuen Regens für das Priesterseminar, Martin Rohrer, geäusserten Besorgnissen dennoch Rechnung zu tragen, hat der Bischof nach der Sitzung des Priesterrats und des RLD vom 9. April 2014 entschieden, mittels eines Spezialmandats (vgl. Codex Iuris Canonici, c. 134 § 3 und c. 479) und auf unbefristete Dauer Bischofsvikar Christoph Casetti per sofort verschiedene Kompetenzen zu übertragen, welche das Kirchenrecht normalerweise dem Diözesanbischof vorbehält. Gemeint sind damit die oberste Leitung des Diözesanen Priesterseminars sowie des Vorbereitungsjahrs sowie die Entscheidungskompetenz für die Aufnahme von Priesteramtskandidaten und die Zulassung zur Diakonats- und Priesterweihe.

Chur, 25. April 2014

Bischöflich Beauftragter für Medien und Kommunikation
Giuseppe Gracia
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