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Bistum Chur

Bistum Chur wünscht vom Bundesgericht abschliessende rechtliche Klärung (Communiqué)

Das Bistum Chur hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts eingereicht. Hintergrund ist die Tatsache, dass die vom Staat geschaffene «Katholische Landeskirche von Graubünden» die Beratungsorganisation «adebar» finanziell unterstützt. Das Verwaltungsgericht hat diese Unterstützung als zulässig erklärt.

«adebar» verfolgt überwiegend Tätigkeiten, die mit dem katholischen Glauben unvereinbar sind. So ist in der Beratungstätigkeit von «adebar» die Abtreibung eine legitime Option, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass sich «adebar» mit dem Gedankengut der amerikanischen Abtreibungsorganisation «Planned Parenthood» identifiziert. «adebar» stellt darüber hinaus Bescheinigungen über die Beratung Schwangerer unter 16 Jahren aus und wirkt damit an Abtreibungen aktiv mit, weil diese Beratung nach geltendem Recht für eine Abtreibung vorgeschrieben ist (StGB, Art. 120, Abs. 1, c). Die von «adebar» vertretenen Positionen betreffend Verhütung, künstliche Befruchtung und sexuelle Aufklärung widersprechen ebenfalls dem katholischen Glauben.

Das Bistum Chur erachtet den Gang nach Lausanne als ultima ratio in einer Frage, welche die Religionsfreiheit der katholischen Kirche betrifft. Bereits 2012 hatte das Bistum versucht, durch seinen Vertreter in der Verwaltungskommission der «Landeskirche» (Exekutive) zu erreichen, dass eine sich «katholisch» nennende Organisation «adebar» nicht mehr unterstützt. Ziel dieses Vorstosses war es, die Religionsfreiheit der Kirche zu schützen und zu verhindern, dass unter dem Titel «katholisch» dem Glauben widersprechende Tätigkeiten und Organisationen finanziell gefördert werden. Trotz inhaltlicher Begründung durch den Vertreter des Bistums hielt die Verwaltungskommission an ihrer Haltung fest. Wiederum inhaltlich begründet, versuchte das Bistum in der Folge vergeblich, die Legislative der «Landeskirche», das «Corpus Catholicum», zu überzeugen, dass eine Unterstützung von «adebar» mit dem katholischen Glauben unvereinbar ist und das kirchliche Zeugnis für den Schutz des menschlichen Lebens unglaubwürdig macht.

Nachdem die Rekurskommission (Judikative) der «Landeskirche» und das Bündner Verwaltungsgericht entsprechende Beschwerden gegen den Entscheid des «Corpus Catholicum» abgewiesen haben, wendet sich das Bistum nun an das Bundesgericht mit der Bitte um abschliessende rechtliche Klärung. Das Bistum wird den Entscheid des Bundesgerichts selbstverständlich respektieren. Dieses kann zum Schluss kommen, dass unter dem Titel «katholisch» die finanzielle Unterstützung einer Organisation wie «adebar» nicht möglich ist. Dies würde den Charakter der «Landeskirchen» unterstreichen, im Dienst der eigentlichen katholischen Kirche zu stehen, so dass sie nicht gegen den katholischen Glauben handeln dürfen. Das Bundesgericht kann auch zum Schluss kommen, dass es nach schweizerischem Recht zulässig ist, wenn eine vom Staat geschaffene katholische «Landeskirche» entgegen der Glaubenslehre der katholischen Kirche eine Organisation wie «adebar» unterstützt. In diesem Fall müsste die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneidet. Denn er würde einer von ihm geschaffenen Organisation, die den Namen katholisch trägt, erlauben, gegen Grundüberzeugungen des katholischen Glaubens zu handeln.

Chur, 27. Februar 2018

Bischöfliches Ordinariat Chur
Giuseppe Gracia, Beauftragter für Medien und Kommunikation

Bisherige Erklärung im Fall «adebar»: