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Bistum Chur

Handreichung zur Taufpastoral im Bistum Chur, Handreichung 1, 2004

Taufpastoral im Bistum Chur

Handreichung, erarbeitet durch den Priesterrat im November 2003,
verabschiedet durch den Bischofsrat im Februar 2004.

EINLEITUNG

Die Taufe, gefeiert im Namen des dreieinigen Gottes (vgl. Mt 28,19), ist Sakrament der Eingliederung in Jesus Christus. Sie bezieht in das Heilsgeschehen von Tod und Auferstehung Jesu Christi ein. Das Leben der Getauften steht fortan unaufhebbar unter der Verheissung der Auferstehung, an der sie bereits Anteil haben. Durch die Verbindung mit Christus im Heiligen Geist bewirkt die Taufe Sündenvergebung. Taufe feiert und schenkt die Gotteskindschaft. Sie ist Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche und eröffnet die Teilhabe an ihrem sakramentalen Leben. Die Taufe ist das erste und grundlegende der drei Initiationssakramente (Taufe, Firmung, Eucharistie).

Im Zuge der Ekklesiologie des Vaticanum II ist in der Tauftheologie und -praxis der vergangenen Jahre die Eingliederung in die Gemeinschaft der Kirche mit Recht herausgestellt worden. Dennoch ist es heute vor allem bei der Kindertaufe angezeigt, den Akzent vermehrt auf die Gotteskindschaft zu legen.

Für die Taufpastoral lassen sich in unserer Zeit des ausgeprägten Übergangs kaum allgemeinverbindliche Richtlinien aufstellen, die bis ins Detail gehen. Es gibt immer wieder Situationen, in denen sich der Seelsorger/die Seelsorgerin erst im Gespräch mit den Taufeltern ein Urteil bilden kann. Unverzichtbar ist jedoch der sorgfältige Umgang mit zwei grundlegenden Komponenten, die mit jeder Taufe gegeben sind:
Die eine Komponente ist das achtsame Zugehen auf die vielfältigen Situationen der Menschen, die um das Sakrament bitten. Weil das Sakrament ein Begegnungsgeschehen ist, ist die Situation des Menschen konstitutiver Teil des sakramentalen Geschehens.
Die zweite Komponente zielt auf das, was wir im Sakrament von Gott her feiern: Das Sakrament ist unableitbares Heilszeichen Christi. Wir feiern das bleibende Ja Gottes zu uns Menschen in Jesus Christus, das allem Wollen und Streben des Menschen ( vgl. Röm 9,16) vorausliegt. Die Taufe darf also nicht als blosses „Geburts“-Ritual verstanden werden, so sehr dieser Aspekt auch unter der ersten Komponente mit zu berücksichtigen ist.

Daran wird deutlich, wie sehr die gegenwärtige Taufpastoral in der unauflösbaren Spannung zwischen Offenheit und Identität steht: Wie weit kann in der Pastoral offen auf die Situation der Menschen eingegangen werden, ohne die christliche Identität aufzugeben, und wie weit muss diese Identität eingefordert werden, ohne den Menschen den Zugang zum Geheimnis des Lebens zu verwehren? „Kirche ist nicht identisch, wenn sie nicht offen ist, und ihre Offenheit bewirkt nichts, wenn sie nicht identisch ist“ (D. Emeis).

Eine verantwortungsbewusste Taufpastoral hält die fruchtbare Spannung zwischen Offenheit und christlicher Identität aus; sie begibt sich immer neu in die faszinierende Aufgabe, beide Komponenten oder Bewegungen ernst zu nehmen. Diesem Unternehmen gelten die folgenden Impulse.

 

1. TAUFPASTORAL UND MYSTAGOGIE

Feststellung
Die gegenwärtige Taufpastoral geschieht in der Begegnung mit Menschen, die von einer stark individualisierten pluralen Gesellschaft geprägt sind. Bei vielen Menschen fehlt eine tiefere kirchliche Sozialisierung. Entsprechend locker ist die Bindung an die Kirche. So erleben zunehmend viele bei der Taufe „Kirche bei Gelegenheit“.
Was Eltern von der Taufe nebst Motiven des Brauchtums vorwiegend erwarten, ist der Schutz Gottes für ihr Kind und das Ja Gottes zu ihrer Elternschaft. Eltern suchen nicht in erster Linie einen Kontakt mit der Glaubensgemeinschaft, sondern den Segen Gottes für das Kind und die Gewissheit, dass ihnen Gottes Liebe geschenkt ist.

EMPFEHLUNG
Ein solches Fragen nach Gott angesichts des neu geschenkten Lebens ruft nach einer mystagogischen Taufpastoral. Eltern haben das Bedürfnis, für das neue Leben dankbar zu sein, und wissen oft nicht wie und wem. In der Tauffeier bringen sie ihre Dankbarkeit vor den dreieinen Gott. Sie staunen über Gottes Schöpferkraft und freuen sich über die Gotteskindschaft. Das in der Taufe geschenkte und gefeierte Ja Got-tes zum Kind entlastet die Eltern in ihrer Sorge um die Zukunft ihres Kindes; denn das neue Leben in Christus ist stärker als die zerstörerischen Mächte. Krankheit und Tod, Schuld und Versagen haben nicht das letzte Wort. Die Liebe der Eltern kann zerbrechen, Gottes Liebe bricht nicht ab. „Weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Gewalten der Höhe oder Tiefe noch irgendeine andere Kreatur können uns scheiden von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserem Herrn“ (Röm 8, 38f).
Auch eine Tauffeier als „Kirche bei Gelegenheit“ darf nicht disqualifiziert werden, sondern soll als Chance begriffen werden, Menschen vor das Geheimnis ihres Lebens zu führen. Darauf können weitere Schritte auf dem Weg zu Glauben und Kirche folgen. Diese Chance besteht, auch wenn es zunächst bei einer punktuellen Begegnung mit der Kirche bleibt. Der Sinn für das Mögliche kann in der Taufpastoral Gelassenheit schenken.

 

2. ERFAHRUNG DER KIRCHLICHEN GEMEINSCHAFT

Feststellung
Von eher wenigen Eltern wird in der Taufe vorrangig die Gemeinschaft der Kirche und die Verbundenheit mit der Pfarrei gesucht.

EMPFEHLUNG
Dass Taufe Sakrament der Glaubensgemeinschaft ist, zentral mit der Kirche zu tun hat und in dieser Gemeinschaft gelebt, gefeiert und bezeugt wird, ist weniger durch Appelle und Worte, als vielmehr durch ein gutes Erleben der Tauffeier selbst und durch die der Taufe vorangehenden und nachfolgenden Schritte wie Taufbesuch und Tauf-Eltern-Runde zu vermitteln. Die Gemeinschaft mit der Kirche soll den Eltern somit konkret angeboten und erfahrbar gemacht werden. Für die Ermöglichung weiterer Schritte auf die Gemeinde hin und zu christlicher Erziehung ist an Angebote zu denken wie „Elternbriefe“, die durch Eltern überbracht werden, Krabbelgottesdienste, Kinder- und Familiengottesdienste, Gesprächsrunden mit jungen Eltern, Kursangebote „Mit Kindern leben, glauben, hoffen“.
Zu bedenken ist: Taufpastoral gibt es nicht ohne ein entsprechendes Konzept der Pfarrei.
Die Frage lautet: Zu welcher Pfarrei führen wir die jungen Eltern hin?

 

3. TAUFKURSE

Feststellung
Oft sind die Kenntnisse der Eltern über die Taufe, aber auch ihre Erfahrungen mit dem Glauben und der Kirche minimal. Darum ist zu prüfen, in welchen Schritten die Taufvorbereitung erfolgt. Anders gesagt: Manche Eltern sind nach dem Erleben der Geburt und in Erwartung der Taufe offen für eine Vertiefung und zeigen sich dankbar, wenn sie entsprechend „abgeholt“ werden.

EMPFEHLUNG
In einzelnen Pfarreien – noch sind es wenige – werden Taufkurse angeboten. Dabei zeigen sich erste erfreuliche Erfolge. Die Eltern werden in einen katechumenalen Weg miteinbezogen, in dem sie über den Sinn der Taufe und die Tragweite ihrer Erziehungsaufgabe gemeinsam nachdenken und dabei den Seelsorger sowie die Pfarrei in positiver, dialogischer Weise erleben. Im günstigen Fall geben diese gemeinsamen Vorbereitungen Anlass zu Gruppen von jungen Müttern, Eltern, Familien.
Es ist zu überlegen, ob in grösseren Pfarreien, aber auch in Seelsorgeräumen solche Kurse eingeführt werden können. Sie sind in jedem Fall eine Herausforderung an die Taufeltern, aber nicht weniger an die Gemeinden, die sich durch die Mitarbeit konkreter Christen auf die Gemeinde-Fremden zubewegen müssen. Aus einer gemeinschaftlichen Vorbereitung ergibt sich in der Regel eine gemeinsame Tauffeier, z. B. an einem monatlichen Taufsonntag. Diese Feier ist innerhalb der Eucharistiefeier oder als eigenständige Feier zu denken.
Eine solche Praxis der Taufvorbereitung und -feier lässt sich nur auf einem Weg geduldiger Kommunikation aufbauen. Ein rigoroses Vorgehen würde eine gutgemeinte Gemeinde-Theologie zu einer Gemeinde-Ideologie verkommen lassen.
In den meisten Pfarreien bleibt die Einzeltaufe – meist im kleineren Kreis – eine häufige Form der Taufe oder gar die Regel. Bei einem pastoralen Konzept, das die Pfarrei als eine Gemeinschaft von Gemeinschaften sieht, lässt sich mit der nötigen Sorgfalt auch in dieser Form das Sakrament in seinem Gemeindebezug feiern.

 

4. SCHRITTWEISE EINFÜHRUNG IN DIE CHRISTLICHE
ERZIEHUNG

Feststellung
Manche Eltern stellen selbst die Frage, ob sie das Ver-sprechen für eine christliche Erziehung ihrer Kinder halten können. Ihre eigene geringe Bindung an die Kirche geht einher mit Distanz zum
Leben der Gemeinde wie auch mit Unsicherheiten und Skepsis in Fragen des Glaubens.

EMPFEHLUNG
Wenn heute das erste Motiv für die Taufe meist im Wunsch der Eltern zu sehen ist, für das Kind Gottes Schutz und Segen zu erhalten und es als ein Kind des Vaters im Himmel zu wissen, so ist es wichtig, die Taufe verständlich zu machen als Annahme durch Gott, die bleibt, was immer in meinem Leben geschehen mag.
In diese Zuversicht, die im Glauben an Jesus Christus gründet, sind die Eltern schrittweise einzuführen. Es gilt nicht ein „Alles oder Nichts“. In den Eltern soll die Einsicht und die Fähigkeit für eine christliche Erziehung gefördert werden und nach und nach wachsen können. Hier ist an Angebote zu denken wie, wie sie unter Empfehlung 2 bereits genannt worden sind.

 

5. SEGNUNGSFEIR

Feststellung
Die lockere Bindung an die Kirche, manche Unsicherheit in den Fragen rund um den Glauben und andere Reserven lassen nicht wenige Eltern fragen, ob die Taufe ihres Kindes zu einem frühen Zeitpunkt sinnvoll sei.

EMPFEHLUNG
Den Eltern soll etwas angeboten werden, was sie bejahen können. So kann zur Sprache gebracht werden, ob ein Taufaufschub sinnvoll sei, im Sinn einer von den Eltern selbst gewählten Bedenk- und Reifephase. Die Synode 72 hat in solchem Zusammenhang die Möglichkeit eines „Ritus der ersten Begegnung“, eine Segnungsfeier für das betreffende Kind in Erwägung gezogen. Bei einer solchen Feier darf weder der Eindruck einer Verweigerung der Taufe noch einer Quasi-Tauffeier entstehen. Die Eltern und die Mitfeiernden sollen sich bewusst werden, dass so ein
erster Schritt auf die Taufe hin getan wird, ein erster Schritt in einer gestuften Feier des Sakramentes. Ein solcher „Ritus der ersten Begegnung“ kann in Hinsicht auf einen nichtchristlichen Elternteil hilfreich sein im Sinn des Hineinwachsens in die christliche Glaubenswelt. Wenn die Entscheidung für eine Segnungsfeier fällt, ist sie einzubetten in einen katechumenalen Weg der Eltern mit ihrem heranwachsenden Kind. Dieser Weg ist durch Gemeinde und Seelsorger zu begleiten.

 

6. ERWACHSENENKATECHUMENAT

Feststellung
Auch wenn die meisten christlichen Eltern ihre Kinder noch zur Taufe bringen, so nimmt doch die Zahl der Ungetauften auch in unserem Land zu. Aktuell ist noch keine grosse Nachfrage nach der Taufe im Jugendlichen- oder Erwachsenen-Alter feststellbar. Anfragen können sich aber bald schon sehr viel häufiger einstellen. Darum sollte unsere Pastoral, sollten die Seelsorger darauf vorbereitet sein.
Für Taufen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr ist der Diözesanbischof zuständig. Er kann die Taufspendung delegieren (vgl. CIC 863).

EMPFEHLUNG
Der Erwachsenenkatechumenat sollte zumindest in bestimmten zentralen Pfarreien angeboten werden. Dort sind Katechumenatsgruppen einzurichten. In ihnen werden die Taufbewerber in emotionaler, kognitiver und pragmatischer Hinsicht begleitet. Stufenweise gehen sie auf den Glauben zu. Über längere Zeit hinweg wird ihnen die Erfahrung von Kirche vermittelt. Einzelne liturgische Feiern strukturieren diesen Weg, wobei gemäss Rituale bei einer dieser Feiern der Bischof miteinbezogen sein soll. Damit wird die diözesane Dimension der Kirche sichtbar. Bei der Erwachsenentaufe erhält das Patenamt wieder sein ganzes Gewicht. Idealerweise übernimmt dieses Amt jemand aus der Begleitgruppe.
Die Neugetauften sollen auch nach ihrer Taufe nicht allein gelassen werden.

 

7. KINDERTAUFE VOR DER ERSTKOMMUNION

Feststellung
Immer mehr Kinder werden unmittelbar vor der Erstkommunion getauft. Durch eine sorgfältige Katechese ist in den Kindern der Taufwunsch wach geworden.

EMPFEHLUNG
Ungetauften Kindern soll der Zugang zur Katechese errleichtert werden. Der Vorbereitung der Taufe vor der Erstkommunion soll besondere Sorgfalt geschenkt werden. Oft können Unterrichtsklassen miteinbezogen werden. Solche Taufen tragen nicht selten zur Annäherung der Familien an Glaube und Kirche bei.
Das KG enthält unter der Nr. 15 eine „Segensfeier als Eröffnung des Weges zur Taufe“ für Kinder. Diesen Weg gehen die Kinder zusammen mit ihren Eltern, den Paten und weiteren Gemeindemitgliedern.

 

8. TAUFORT

Feststellung
Dann und wann erbitten Eltern die Taufe ihres Kindes in einer „Gastpfarrei“, etwa an ihrem Weekend- und Ferienort. Gelegentlich suchen Eltern auch einen Taufort nach Belieben aus. Man kann von „Tauftourismus“ sprechen.

EMPFEHLUNG
Der ordentliche Taufort ist die Pfarrkirche mit dem Taufbrunnen oder ein anderer sakraler Ort, wo die Gemeinde sich regelmässig versammelt (vgl. CIC 857 und 859). Von anderen Orten ist – ausser bei Nottaufen – abzusehen.
Es kann jedoch sinnvoll sein, dem Wunsch nach Taufe an einem anderen ordentlichen Taufort ausserhalb der Wohnpfarrei zu entsprechen. Der hohe Grad der Mobilität unserer Gesellschaft mahnt zum vorsichtigen Umgang mit dem Begriff „Tauftourismus“.
Zwei Momente bedürfen unserer pastoralen Sorgfalt: Das Gespräch mit den Eltern über ihr Motiv und das Gespräch mit der Wohnortspfarrei vonseiten der Eltern sowie des Taufspenders. Für das Gespräch mit den Eltern kann etwa von Bedeutung sein: Wo sind die Eltern (vielleicht auch nur ansatzhaft) kirchlich beheimatet, z.B. in der Herkunftspfarrei eines Elternteils; in der Wochenendpfarrei; in einem Bildungshaus; in einer Studentengemeinde …? Im Gespräch mit den Eltern ist zu klären, wie die Familie sich an einem oder andern Ort pfarreilich integrieren will, auch im Hinblick auf die Schulzeit der Kinder.
Wichtig ist in solchen Fällen, dass auch im Taufbuch der Wohnpfarrei ein Nebeneintrag gemacht wird.
Diese Empfehlungen für die Wohnortspfarrei gelten ebenso für die Missionen „cum cura animarum“.

 

9. TAUFSPENDER

Feststellung
Bischof, Priester und Diakon sind kraft der Ordination die ordentlichen Taufspender . Wo Pastoralassistenten/innen die Taufe vorbereiten, entsteht der Wunsch, dass sie die Taufe auch vollziehen. Nach der geltenden Praxis in der Diözese Chur kann die Spendung der Taufe auch an den/die Gemeindeleiter/in delegiert werden. Eine allgemeine Beauftragung zur Taufspendung an den/die Gemeindeleiter/in kann der zuständige Generalvikar erteilen. Sie gilt nur in der betreffenden Pfarrei. Für Einzelfälle kann der Pfarrer/ Pfarradministrator den/die Gemeindeleiter/in für die Taufe in der ihm unterstellten Pfarrei delegieren. In speziellen Einzelfällen kann der Pfarrer/ Pfarradministrator auch dem Pastoralassistenten/ der Pastoralassistentin dieselbe Delegation erteilen.

EMPFEHLUNG
Es ist darauf zu achten, dass der Taufspender in die Vorbereitung miteinbezogen ist. Ausnahmen bezüglich der Taufspendung sind diözesan für alle klar zu regeln. Da die Taufe als Zusage des unverfügbaren Ja Gottes zum Menschen sinnvollerweise an die Ordination gebunden ist, ist die ordentliche Lösung vorzuziehen, nicht zuletzt aus ökumenischen Gründen.

 

10. PATENAMT

Feststellung
Das Modell für das Patenamt gibt die Erwachsenentaufe (vgl. 6). Der Taufbewerber kann aus der Begleitgruppe selber seinen Paten auswählen für die Aufgabe der Begleitung auf dem Weg des Hineinwachsens in den Glauben. Der Pate ist der Vertreter der Gemeinde gegenüber dem Taufbewerber und er steht anderseits der Gemeinde gegenüber für den Taufbewerber gerade.
Bei der Kleinkindertaufe wird der Pate in der Regel von den Eltern angefragt; er ist zunächst eine Stütze, ein Freund der Eltern und auf Zukunft hin für das Kind.
Die Norm, wonach wenigstens ein Pate der katholischen Konfession angehören muss, ist erfahrungsgemäss nicht in jedem Fall erfüllbar (bereits angefragte Paten lassen sich z.B. nicht in jedem Fall ohne Ärgernis wieder ausladen, oder es lassen sich mit bestem Willen keine geeigneten katholischen Paten finden).

EMPFEHLUNG
Ideal ist es, die Paten in die Vorbereitung der Tauffeier mit einzubeziehen. Vielleicht sind sie bereit, in eigenen Worten zu sagen, wie sie ihr Patenamt verstehen. Oder sie bringen einen Text mit, der ihnen das Geheimnis der Taufe erschliesst. Allein die Suche nach einem solchen Text kann schon einiges in Bewegung bringen.
Lässt sich beim besten Willen kein geeigneter katholischer Pate finden, so kann die Taufe dennoch gespendet werden, sofern die Erziehung im katholischen Glauben gewährleistet wird. Als Paten angemeldete Nichtkatholiken sind als Zeugen (testes) im Taufbuch einzutragen. Aus der Kirche Ausgetretene sollen nicht als Erstpaten zugelassen werden.
Es bleibt das Vertrauen auf den Geist, der „weht, wo er will“. Gegebenenfalls lässt sich bei der Firmung Versäumtes nachholen.


Anmerkung:
Grundlinien der Tauftheologie finden sich im Katechismus der Katholischen Kirche zusammengefasst.

[vgl. dazu den Begleitbrief von Bischof Amédée Grab]