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Bistum Chur

Mitteilung des liturgischen Amtes der Diözese Mailand

Im Anschluss an die Worte des Generalvikars:

«Es könnte hilfreich sein, dass die Hirten diese und andere Gläubigen, die sich in einer Lage befinden, aufgrund welcher sie die sakramentale Kommunion nicht empfangen können, einladen, während der Austeilung der Kommunion sich trotzdem dem Priester oder dem Diakon zu nähern, für den Empfang eines Segens (indem sie beispielsweise die Arme vor der Brust verschränken). Die Hirten sollen ihnen zudem die Möglichkeit der geistlichen Kommunion näherbringen, die man an geeigneter Stelle in die Eucharistiefeier einfügen sollte»,

wird folgendes präzisiert:

1.         Die Einladung jenen gegenüber, welche die sakramentale Kommunion nicht empfangen können, sich während des Kommunionritus trotzdem dem Priester oder dem Diakon zu nähern, muss als eine Möglichkeit für all jene, die es wünschen, verstanden werden und nicht als eine Pflicht. Niemand soll sich dazu verpflichtet fühlen. Im Gegenteil, jeder, der diese Geste frei vollziehen möchte, soll sich herzlich dazu eingeladen wissen;

2.         Das Erkennungsmerkmal ist jenes der verschränkten Arme vor der Brust. Diesbezüglich soll darauf geachtet werden, dass man die Gläubigen gut über die besondere Bedeutung dieser Geste unterweist. Es besteht nämlich die Gefahr des Missverständnisses, bei jenen, die es gewohnt sind, die Arme vor der Brust zu verschränken als Zeichen der Andacht und so die Mundkommunion empfangen;

3.         Der Priester und der Diakon sollen jene, die sich ihnen mit verschränkten Armen vor der Brust nähern, ohne ausgesprochene Worte mit dem Kreuzzeichen segnen. Da dies während der Kommunionspendung geschieht, soll vermieden werden, dass die gleiche Hand, die die Kommunion austeilt, in direkten Kontakt mit der Person, die sich für den Segen nähert, kommt. Wenn ein ausserordentlicher Kommunionspender die Kommunion austeilt, soll dieser statt der Erteilung des Segens sich dem Gläubigen mit folgenden Worten des Zuspruchs und des Trostes zuwenden: «Hoffe auf den Herrn, Er ist dir nahe!»;

4.         Was die geistliche Kommunion betrifft, soll diese persönlich und in der Stille vollzogen werden. Jede Pfarrei soll ein Gebet zur geistlichen Kommunion − auf einem Bildchen gedruckt − immer zur Verfügung stellen und hinten in der Kirche auflegen, damit jeder, der dies wünscht, das Gebet holen und bei sich haben kann. Man soll sich darum sorgen, dass diese Möglichkeit in geeigneter Weise bekannt gemacht wird, ein erstes Mal und dann wiederholt in periodischen Abständen, damit alle, die zur sakramentalen Kommunion nicht hinzutreten können (nicht nur jene, die sich in einer irregulären ehelichen Situation befinden, sondern auch die anderen) in der Stille die entsprechende Gebetsformel rezitieren können. Man könnte dies für den zweiten Ostersonntag vorbereiten und vorstellen, am sogenannten «Barmherzigkeitssonntag». Der Text, der auf dem Bildchen gedruckt wird, könnte das traditionelle Gebet zur geistlichen Kommunion sein oder das folgende:

Herr Jesus Christus,
mein geliebter Retter,
Licht meines Lebens,
Friede meines Herzens,
schau auf meine Sehnsucht,
und komm, wohne in mir.
Du hast Dich selbst hingegeben
mit einem ewigen Liebeserweis:
Mit der Kraft Deines Geistes,
zieh mich hin zu Dir.
Gewähre mir die Freude, Dich zu kennen,
die Ehre, Dir zu dienen,
die Hoffnung, Dich zu schauen.
Lenke meine Schritte
auf den Weg der Gerechtigkeit.
Stütze mich in den Glaubensprüfungen
und entsage mir nicht Deinen Trost.
Dir vertraue ich mich an,
Herr, verlasse mich nie.
Amen.

[Übersetzung Bistum Chur]