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Bistum Chur

Patenschaft: „Änderung der Eintragung im Taufbuch“

Patenschaft: „Änderung der Eintragung im Taufbuch“

Es kommt immer öfter vor, dass Eltern den Wunsch äussern, die ursprünglichen Taufpaten ihrer Kinder auszuwechseln. Die Ursachen sind verschieden: Ungenügende Wahrnehmung der Aufgabe seitens des Paten, Distanzierung, Konflikte, Streitigkeiten, Todesfall.

In den letzten Jahren mehren sich Anfragen bei den Pfarrämtern, ob ein oder zwei neue Paten bestimmt werden können und ob die entsprechende Eintragung im Taufbuch vorgenommen werden darf. Solche Anfragen werden dann oft an das Ordinariat weitergeleitet.

Eine unterschiedliche Handhabung durch die Pfarreien bezüglich dieser Frage verunsichert die Gläubigen. Es scheint deshalb angebracht, folgendes festzuhalten:

Gemäss CIC, can. 877 § 1 ist die Spendung einer Taufe mit Angabe von Ort und Datum unverzüglich in das Taufbuch einzutragen. Abgesehen vom Namen des getauften Kindes, der Angabe des Spenders sowie der Eltern werden auch die Namen des oder der Paten eingetragen.

Zu den erwähnten Eintragungen dürfen später ins Taufbuch nur jene Angaben hinzugefügt werden, welche die Firmung betreffen sowie alles, was den kanonischen Personenstand verändert: alles, was die Ehe betrifft; Adoption; Empfang der heiligen Weihen; Ordensgelübde; Rituswechsel (vgl. CIC, can. 535, § 2). Andere Eintragungen oder Änderungen sind nicht gestattet.

Die Eintragung der Taufpaten im Taufbuch bezeugt zuerst, dass die betreffende Person zum Zeitpunkt der Taufe das Patenamt übernommen hat und Zeuge der Taufe gewesen ist. Veränderte Umstände können an diesen Tatsachen nichts mehr ändern. Demzufolge ist eine Abänderung der eingetragenen Paten nicht möglich.

Der Taufpate hat jedoch nicht nur die Aufgabe, Zeuge der Taufe zu sein, sondern er ist auch berufen, den Täufling zusammen mit den Eltern im christlichen Leben zu begleiten. Es ist den Eltern freigestellt, diese letztere Aufgabe einer anderen Person zu übertragen, wenn sie zur Überzeugung gekommen sind, dass der ursprüngliche Taufpate seine Aufgabe nicht mehr wirksam und zum Wohl des Kindes erfüllen kann. Darüber wird aber im Taufbuch weder eine Eintragung noch ein Vermerk gemacht.

Dem Anliegen der Eltern kann auch dadurch Rechnung getragen werden, dass man sie darauf hinweist, dass anlässlich der Firmung eine andere Person als Firmpate bestimmt werden kann, die nicht bereits der Taufpate bzw. die Taufpatin gewesen ist.

Bischöfliches Ordinariat
24. Juni 2006