Navi Button
Bistum Chur

Vereinbarung zwischen dem Bistum Chur und der Abtei Einsiedeln sowie der Röm.-kath Kantonalkirche Schwyz betreffend der Ernennung, Anstellung und Abberufung der Geistlichen, Gemeindeleitern und -leiterinnen und Pastoralassistenten und -assistentinnen, 2002

Anstellung und Demission von Pastoralassistenten und Gemeindeleitern

Um Anstellungsverhandlungen mit einem Bewerber / einer Bewerberin als Pastoralassistent / Pastoralassistentin aufnehmen zu können, muss der Kirchenpflege / dem Kirchenrat eine schriftliche Einwilligung des zuständigen Generalvikars bzw. des Bischöflichen Personalbeauftragten vorliegen. Wenn die betreffende Person bereits eine Missio canonica des Bischofs von Chur besitzt, wird diese Einwilligung in aller Regel umgehend erteilt.

Für die Anstellung eines Pastoralassistenten / einer Pastoralassistentin als Gemeindeleiter / Gemeindeleiterin ist dem Bischofsrat ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dieser wird es wie die Bitte um einen Pfarrwahlvorschlag behandeln und der Anstellungsbehörde möglichst bald eine schriftliche Mitteilung machen.

Ihre Demission müssen die vom Diözesanbischof Ernannten oder von ihm mit einer Mission canonica Beauftragten zuerst dem Bischof einreichen, und erst wenn dieser die Demission angenommen hat, auch der Anstellungsbehörde.

Bischöfliche Kanzlei Chur
16. Juni 2002