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Amtliche Mitteilungen - Sonstiges

Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge - Beschlüsse des Bischofsrates

Der Bischofsrat hat sich anlässlich seiner letzten Sitzung vom Donnerstag, 25. März 2010, eingehend mit der Situation im Bistum Chur befasst. Folgende Ziele hat er festgehalten:

1. Die Bistumsleitung will sich ein möglichst genaues Bild machen von den sexuellen Übergriffen, die in den vergangenen 50 Jahren durch die in der Diözese tätigen Seelsorgenden geschehen sind.

2. Dazu ist die Bistumsleitung auch auf die Mithilfe der Opfer angewiesen. Deshalb bittet sie die Opfer, sich bei einer der Ansprechpersonen in den drei Bistumsregionen zu melden.
(Vgl. http://www.bistum-chur.ch/lvr_fachgremium_003.pdf )

3. Die Ansprechpersonen können den Opfern eine erste Beratung anbieten und auf geeignete Opferhilfemöglichkeiten hinweisen. Sie melden mit dem Einverständnis des Opfers die Fälle dem Diözesanen Fachgremium. Dieses berät den Bischof im Hinblick auf geeignete Massnahmen, welche den Opfern helfen und weitere Übergriffe möglichst verhindern. Darin eingeschlossen sind auch kirchenrechtliche Untersuchungen und Sanktionen. Vorsorgliche Massnahmen können sofort getroffen werden.

4. Was das Anzeigen bei staatlichen Stellen betrifft, folgt das Bistum Chur der weiter entwickelten Empfehlung des Fachgremiums der Schweizer Bischofskonferenz “Sexuelle Übergriffe in der Pastoral”: Die kirchlichen Stellen erheben bei einem rechtsgenügenden Verdacht Anzeige an die staatlichen Strafverfolgungsorgane, ausser das betroffene Opfer oder dessen Vertreter erheben dagegen Einspruch. Eine Strafanzeige muss jedoch auf jeden Fall erstattet werden, wenn sich die Gefahr von pädophilen Wiederholungstaten nicht auf andere Weise abwenden lässt.

5. In der Vergangenheit ist teilweise weggeschaut worden, wo Opfer hätten geschützt und unterstützt werden müssen. Und es wurden oft Massnahmen getroffen, die sich als unwirksam erwiesen haben. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Der Bischofsrat möchte mit Entschiedenheit die Thematik auf allen Ebenen aufarbeiten: in der Opferhilfe, in der Vorbeugung von neuen Übergriffen und im Ausbildungsbereich. Das wird auch dazu führen, dass ältere Fälle neu beurteilt werden müssen.

6. Der Bischofsrat strebt ein koordiniertes Vorgehen mit den anderen Schweizer Bistümern an und befürwortet die Festsetzung von weiteren wirksamen Massnahmen seitens der Schweizer Bischofskonferenz.

7. Der Bischofsrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf das Eingangsvotum von Bischof Vitus Huonder anlässlich der Sitzung des Priesterrats vom 24. März 2010.

Bischöfliches Ordinariat Chur
Christoph Casetti
29. März 2010


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