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Amtliche Mitteilungen - Sonstiges

Communiqué zum Schreiben von Bischof Vitus Huonder vom 13. August 2010

Bischof Huonder antwortet auf Kritik

Mit einem Brief antwortete Bischof Vitus Huonder am 13. August auf die Kritik an seinem Generalvikar Martin Grichting, der neben Marian Eleganti als zweiter Weihbischof im Gespräch ist. Betroffen und besorgt zeigt sich der Bischof über systematische Indiskretionen, die nach seiner Einschätzung für negative Kampagnen missbraucht werden und eine dem Frieden und der Einheit verpflichtete Amtsführung erschweren.

In seinem Brief an alle Mitwirkenden im Bistum Chur erinnert Bischof Vitus Huonder an eine Erklärung vom Februar 2008, mit welcher er nach dem Rücktritt der beiden vormaligen Weihbischöfe den Wunsch nach zwei neuen Weihbischöfen geäussert hatte. Nach der Ernennung von Marian Eleganti durch Benedikt XVI. im vergangenen Dezember soll gelegentlich ein zweiter Weihbischof ernannt werden. Wie schon zuvor kam es auch diesmal zu gezielten Indiskretionen und einer Negativkampagne, die den Bischof betroffen machen. Wann und wie für einen zweiten Weihbischof entschieden wird, lässt der Brief des Bischofs offen.

Kritisches Denken für Verbesserungen
Unabhängig davon, wer einmal zweiter Weihbischof werden wird, nimmt Bischof Vitus Martin Grichting in Schutz. Er hat in den vergangenen zwei Jahren als Generalvikar Teamfähigkeit und Kompetenz bewiesen. Dies bestätigen "viele positive Rückmeldungen" aus diversen Gremien und den Pfarreien. Grichting wird kritisiert, weil er den staatskirchenrechtlichen Institutionen kritisch gegenüber steht. Auch wird behauptet, dass man mit ihm wegen seiner kritischen Haltung nicht zusammenarbeiten könne. Dabei wird ignoriert, dass fundiertes Denken und kritisches Hinterfragen eine offene, produktive Zusammenarbeit gerade nicht ausschliessen, sondern im Gegenteil fördern. Unbeachtet bleibt zudem, dass Grichting in seiner Zeit als Pfarrer während gut 10 Jahren Mitglied eines Kirchgemeindevorstands war und bis heute als Vertreter des Bischöflichen Ordinariats Mitglied des Parlaments der Katholischen Landeskirche von Graubünden ist. Auch wurde er 2008 mit Vertretern der staatskirchenrechtlichen Organisationen in die "Fachkommission Kirche und Staat" der Schweizer Bischofskonferenz berufen, die den Auftrag hat, national tragbare Lösungen für die nahe Zukunft zu erarbeiten.

Kaum verhüllte Drohungen
Bischof Vitus Hounder dankt in seinem Brief allen Gläubigen, die "in der guten Absicht, der Kirche zu dienen, in den staatskirchenrechtlichen Institutionen mitarbeiten". Dieser Dienst ist wertvoll. Er darf in der Praxis jedoch nicht dazu führen, dass an Stelle der eigentlichen Kirchenleitung oder gegen sie gearbeitet wird, sogar mit "kaum verhüllten Drohungen". Diese gehen von staatskirchenrechtlichen Organisationen aus, die zwar für mehr Demokratie und Offenheit in der Kirche einstehen, zugleich aber versuchen, kritisches Denken oder abweichende Einschätzungen ihnen gegenüber durch öffentlichen Druck zum Schweigen zu bringen.

Tiefere Einheit
Zum Schluss weist der Bischof darauf hin, dass es beim staatskirchenrechtlichen System nicht um überliefertes Glaubensgut der Kirche geht, sondern um ein für die Situation in der Schweiz konzipiertes Modell, das zeitgebunden ist und daher offen bleiben muss für Veränderungen. Jenseits der Differenzen um dieses System plädiert der Bischof für eine Einheit im Wesentlichen: die Einheit mit Christus, im Glauben und mit der Weltkirche.

Chur, 15. August 2010
Bischöfliches Ordinariat

Kontakt:
Bischofsvikar Christoph Casetti
079 223 73 10



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