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Amtliche
Mitteilungen - Sonstiges
Communiqué
zum Schreiben von Bischof Vitus
Huonder vom 13. August 2010
Bischof
Huonder antwortet auf Kritik
Mit einem Brief
antwortete Bischof Vitus Huonder am 13. August auf die Kritik an seinem
Generalvikar Martin Grichting, der neben Marian Eleganti als zweiter Weihbischof
im Gespräch ist. Betroffen und besorgt zeigt sich der Bischof über
systematische Indiskretionen, die nach seiner Einschätzung für
negative Kampagnen missbraucht werden und eine dem Frieden und der Einheit
verpflichtete Amtsführung erschweren.
In seinem Brief an
alle Mitwirkenden im Bistum Chur erinnert Bischof Vitus Huonder an eine
Erklärung vom Februar 2008, mit welcher er nach dem Rücktritt
der beiden vormaligen Weihbischöfe den Wunsch nach zwei neuen Weihbischöfen
geäussert hatte. Nach der Ernennung von Marian Eleganti durch Benedikt
XVI. im vergangenen Dezember soll gelegentlich ein zweiter Weihbischof
ernannt werden. Wie schon zuvor kam es auch diesmal zu gezielten Indiskretionen
und einer Negativkampagne, die den Bischof betroffen machen. Wann und
wie für einen zweiten Weihbischof entschieden wird, lässt der
Brief des Bischofs offen.
Kritisches Denken
für Verbesserungen
Unabhängig davon, wer einmal zweiter Weihbischof werden wird, nimmt
Bischof Vitus Martin Grichting in Schutz. Er hat in den vergangenen zwei
Jahren als Generalvikar Teamfähigkeit und Kompetenz bewiesen. Dies
bestätigen "viele positive Rückmeldungen" aus diversen
Gremien und den Pfarreien. Grichting wird kritisiert, weil er den staatskirchenrechtlichen
Institutionen kritisch gegenüber steht. Auch wird behauptet, dass
man mit ihm wegen seiner kritischen Haltung nicht zusammenarbeiten könne.
Dabei wird ignoriert, dass fundiertes Denken und kritisches Hinterfragen
eine offene, produktive Zusammenarbeit gerade nicht ausschliessen, sondern
im Gegenteil fördern. Unbeachtet bleibt zudem, dass Grichting in
seiner Zeit als Pfarrer während gut 10 Jahren Mitglied eines Kirchgemeindevorstands
war und bis heute als Vertreter des Bischöflichen Ordinariats Mitglied
des Parlaments der Katholischen Landeskirche von Graubünden ist.
Auch wurde er 2008 mit Vertretern der staatskirchenrechtlichen Organisationen
in die "Fachkommission Kirche und Staat" der Schweizer Bischofskonferenz
berufen, die den Auftrag hat, national tragbare Lösungen für
die nahe Zukunft zu erarbeiten.
Kaum verhüllte
Drohungen
Bischof Vitus Hounder dankt in seinem Brief allen Gläubigen, die
"in der guten Absicht, der Kirche zu dienen, in den staatskirchenrechtlichen
Institutionen mitarbeiten". Dieser Dienst ist wertvoll. Er darf in
der Praxis jedoch nicht dazu führen, dass an Stelle der eigentlichen
Kirchenleitung oder gegen sie gearbeitet wird, sogar mit "kaum verhüllten
Drohungen". Diese gehen von staatskirchenrechtlichen Organisationen
aus, die zwar für mehr Demokratie und Offenheit in der Kirche einstehen,
zugleich aber versuchen, kritisches Denken oder abweichende Einschätzungen
ihnen gegenüber durch öffentlichen Druck zum Schweigen zu bringen.
Tiefere Einheit
Zum Schluss weist der Bischof darauf hin, dass es beim staatskirchenrechtlichen
System nicht um überliefertes Glaubensgut der Kirche geht, sondern
um ein für die Situation in der Schweiz konzipiertes Modell, das
zeitgebunden ist und daher offen bleiben muss für Veränderungen.
Jenseits der Differenzen um dieses System plädiert der Bischof für
eine Einheit im Wesentlichen: die Einheit mit Christus, im Glauben und
mit der Weltkirche.
Chur, 15. August 2010
Bischöfliches Ordinariat
Kontakt:
Bischofsvikar Christoph Casetti
079 223 73 10
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