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Bistum Chur

Predigt von Bischof Vitus Huonder beim Pontifikalamt an Christi Himmelfahrt in Birnau/D

Brüder und Schwestern im Herrn,

darf ich mit einem Bekenntnis beginnen, mit einem Ausschnitt aus einem Bekenntnis, welches sich auf die Gegenwart Christi im allerheiligsten Sakrament bezieht: Diese gleiche Gegenwart bleibt auch nach der Feier des heiligen Opfers im allerheiligsten Sakrament fortbestehen, das im Tabernakel aufbewahrt wird, der die Herzmitte unserer Kirchen ist. Es ist uns eine heilige Pflicht, das fleisch­gewordene Wort, das unsere Augen nicht erblicken können und das, ohne den Himmel zu verlassen, sich uns vergegenwärtigt, in der heiligen Hostie, die unsere Augen sehen können, anzubeten und zu verehren.1
Der volle Wortlaut des Bekenntnisses ist unter dem Namen Credo des Volkes Gottes bekannt. Es ist das feierliche Bekenntnis, welches der selige Papst Paul VI. anlässlich des Jahres des Glaubens 1968 am 30. Juni verlas, und womit er das Jahr des Glaubens ausklingen ließ. Ich habe es heute aufgegriffen, weil das Bekenntnis zur Gegenwart des Herrn im allerheiligsten Sakrament des Altares ein Trost ist für jene, die der Herr in dieser Welt zurücklässt. Heute verlässt er uns. Der Herr trennt sich von uns. Wir geraten in ein Vakuum, in eine Leere, welche Fragen aufwirft. Deshalb schau­en die Jünger unverwandt zum Himmel empor (vgl. Apg 1,10). Das heißt: Sie schau­en aufmerksam, unablässig, den Himmel fixierend, vielleicht auch erstaunt und fassungslos, gleichsam fragend: Was geschieht jetzt? Was geschieht jetzt, da der Herr uns verlässt?
Bei diesen Fragen und Zweifeln dürfen wir uns daran erinnern, dass der Herr im allerheiligsten Sakrament in unaussprechlicher Weise immer bei uns ist. Wie es das Glaubensbekenntnis sagt, „ohne den Himmel zu verlassen“ ist er bei uns. Wenn wir zweifeln und uns fragen: Wie ist das möglich? Dann lautet die Antwort: Durch Gottes Allmacht ist das möglich. Dieser Allmacht Gottes vertrauen wir. Dieser Allmacht Gottes überlassen wir uns.
In der Mitte des heutigen Evangeliums steht die Verkündigung und das Bekenntnis des Glaubens: „Geht hinaus in die ganze Welt und verkündet das Evangelium der ganzen Schöpfung! Wer glau­bt und sich taufen lässt, wird gerettet, wer aber  nicht glaub­t, wird verurteilt werden“ (Mk 16,15-16).
Der Glaube wird immer wieder angefochten und auf die Probe gestellt. In jüngster Zeit kamen Fragen auf im Bezug auf das allerheiligste Sakrament, ebenso Fragen in Bezug auf­ unseren gekreuzigten Herrn Jesus Chris­tus, auf das Kreuz in der Öffentlichkeit.­ – Der Glaube an die Gegenwart Christi im allerheiligsten Sakrament wurde insofern angefochten, als eine Verdunkelung stattfand im Bezug auf den Empfang des Sakraments. Wer tritt wann hin­zu, um die heilige Kommunion zu empfangen? Dabei werden Argumente wie etwa Aus­schluss, Stigmatisierung, Eheband vorgebracht. Kein Teilnehmer einer Gottesdienstgemeinschaft dürfe ausgeschlossen werden. Es dürfe niemand als unwürdig stigmatisiert werden. Das Eheband eines Paares sei derart stark, dass ein andersgläubiger Partner auch die Kommunion in der katholischen Kirche empfangen solle.
Nun, der Empfang der heiligen Kommunion ist nicht ein Gemeinschaftsakt wie etwa das Sprechen eines Glaubensbekenntnisses. Der Empfang der heiligen Kommunion ist auch nicht ­zu verwechseln mit einem Umtrunk, bei welchem alle das Glas erheben. Der Empfang der heiligen Kommunion ist ein freier, persönlicher Akt. Um diesen persönlichen Akt zu vollziehen, ist mein Glaube gefordert. Es ist ein Akt eines tie­fen, überzeugten und reifen Glaubens. Ich muss mir Rechenschaft geben über meinen Glauben bezüglich des allerheiligsten Sakramentes und meiner kirchlichen Orientierung („bin ich katholisch“). Ich muss mir Rechenschaft geben über meinen inneren, seelischen Zustand („lebe ich in der Gnade“). Ich muss mir­ schließ­lich Rechenschaft geben über die Gemeinschaft, in welcher ich mich befinde („gebe ich nicht Anlass zu einem Ärgernis“). Diese Fragen haben nichts zu tun mit Überheblichkeit, Intoleranz oder, wie es der Heilige Vater etwa anmahnt, mit pelagianischem Denken. Grund zu dieser ernsthaften, persönlichen Prüfung vor dem Empfang der heiligen Kommunion ist das Wort der heiligen Paulus: „Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne den Leib zu unterscheiden, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt“ (1 Kor 11,28-29). In diesem Sinn hat die Kirche die Menschen immer auf den gewissenhaften Empfang der heiligen Kom­munion vorbereitet; in diesem Sinn hat sie immer die notwendigen Maßnahmen getroffen und die Gläubigen zum würdigen Empfang angehalten.
Kommen wir auf das heutigen Evangelium zurück: „Geht hinaus in alle Welt und verkündet das Evangelium aller Kreatur! Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet, doch wer nicht glaubt, wird verurteilt werden“ (Mk 16,16). Zur Verkündigung des Evan­geliums gehört das Bekenntnis zum gekreuzigten Herrn Jesus Christus. Der Herr am Kreuz ist das stärkste Zeichen der Liebe Gottes zu uns und erinnert uns immer wieder an die Erlösung. Ohne Kreu­z keine Erlösung.
Es mag sein, dass das Kreuz vielen missfällt. Es mag sein, dass der Anblick des Gekreuzigten Fragen aufwirft. Das sollte uns aber nicht davon abhalten, uns zum Kreuz zu bekennen, uns auch öffentlich zum Kreuz zu bekennen, so lange ein solches Bekenntnis möglich ist. Wenn man beginnt, unsere Kreuze zu schänden, dann müssen wir sie in Sicherheit bringen. Andernfalls sollen sie für uns immer wieder Anlass werden, um den Menschen das große Geschenk der Liebe Gotts zu erklären. Damit erfüllen wir, was der Herr uns im Evangelium sagt: „Geht hinaus in alle Welt und verkündet das Evangelium der ganzen Schöpfung!“ (Mk 16,16). Das Kreuz ist kein kriegerisches Zeichen, auch kein ideologisches noch parteipolitisches Zeichen. Es ist das Zeichen einer befreiten Menschheit. Warum sollen wir dieses Zeichen entfernen? Lassen wir uns leiten vom Wort unseres Herrn: „Geht hinaus in alle Welt und verkündet das Evangelium der ganzen Schöpfung!“ (Mk 16,16). Amen.

1            PAULUS VI, Solemnis professio fidei, in: AAS 60 (1968), 443.