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Buchbesprechungen
- Geschichte Albert Fischer Vor kurzem hat der Vizearchivar am Bischöflichen Ordinariat Chur, Dr. Albert Fischer, seine Dissertation über die Glaubenserneuerung im Bistum Chur in der Zeit nach dem Konzil von Trient (1545-1563) vorgelegt. Fischer, seit 1995 Priester des Bistums Chur, zeichnet in seinem umfangreichen Werk ein facettenreiches Bild der Katholischen Reform, die bis ins 20. Jahrhundert hinein prägend gewesen ist. Man pflegt zu sagen: "Die Geschichte wiederholt sich nicht". Auf der anderen Seite heisst es beim Weisheitslehrer Kohelet im Alten Testament: "Es gibt nichts Neues unter der Sonne. Zwar gibt es bisweilen ein Ding, von dem es heisst: Sieh dir das an, das ist etwas Neues - aber auch das gab es schon in den Zeiten, die vor uns gewesen sind". (Koh 1, 9f). Zwischen diesen beiden Positionen ist man hin und her gerissen, wenn man aus heutiger Warte Fischers Dissertation liest. Sicher, die Zeiten nach dem Konzil von Trient waren andere als heute. Die Reformation war kaum geschehen, ihre Folgen noch unabsehbar. Die Kirche selbst brauchte über dreissig Jahre, bis sie in der Lage war, durch die Reformdekrete des Konzils von Trient darauf eine Antwort zu geben. Damit allein war aber noch nichts gewonnen. Denn nun musste es darum gehen, die Kirche an Haupt und Gliedern zu reformieren, das theoretisch Erkannte auch im Leben der Kirche umzusetzen. Vom auch derzeit wieder zu beobachtenden Mühen und Ringen, die Reformforderungen eines Konzils umzusetzen, handelt Fischers spannende Dissertation. Die katholische Kirche in der Schweiz war damals zu dieser Umsetzung des Konzils aus eigener Kraft nicht in der Lage. Nur durch Hilfe von aussen gelang es allmählich, die Reform anzustossen. Durch das unermüdliche Wirken des Mailänder Erzbischofs Karl Borromäus, durch die auf seine Anregung hin ab 1586 in Luzern wirkenden Nuntien und durch die Jesuiten und Kapuziner, die in der nachtridentinischen Zeit segensreich wirkten, konnten Elemente der Reform in Gang gesetzt werden. Ein Priesterseminar in der Schweiz kam allerdings trotz offensichtlichem Bedarf nicht zustande (vgl. Teil 1). Die Reformation in Graubünden Wie andernorts auch, war die Reformation in Graubünden nicht nur ein religiöses Ereignis. Da der Bischof von Chur ebenfalls als Landesherr fungierte, war der reformatorische "Befreiungskampf"auch ein Kampf um politische Unabhängigkeit. In den 1524 und 1526 aufgestellten, so genannten "Ilanzer Artikeln" (S. 118ff) ergriffen die Gemeinden die Initiative, um dem Bischof den weltlichen Einfluss zu entreissen. Sie griffen zudem in die kirchliche Verwaltung massiv ein, indem sie die Klöster unter staatliche Verwaltung stellten, die Aufnahme von Novizen verboten, nur noch Bündner als Domherren zuliessen und sogar nach der Bischofswahl griffen. Über das Patronatsrecht hinaus gehend, das nur das Vorschlagsrecht der Gemeinde, nicht aber das Recht auf Absetzung des Pfarrers beinhaltet, usurpierten viele Gemeinden das freie Wahl- und Absetzungsrecht. Die Pfarrer wurden faktisch zu Gemeindebeamten, der Gemeinde völlig ausgeliefert. Dass gewisse Schweizer Kantone solches noch im 20. Jahrhundert durchsetzten, lässt an Kohelets Diktum denken. Fischer stellt klar, dass insbesondere der Ilanzer Artikelbrief von 1526 als willkürlicher Akt und als ein revolutionärer Bruch mit allen bisher geltenden Verträgen und Rechten zu gelten hat. Keinesfalls stellt dieser Brief ein - wie bis in die jüngste Zeit behauptet - viel gepriesenes Verfassungsdokument dar, denn er besitzt bereits aufgrund formaler Fehler (Verletzung der Siegelordnung durch die Stadt Chur) keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Gewaltmassnahmen dieser Art hatten immerhin die Wirkung, dass der Bischof von Chur - als auch noch die Stadt Chur zur Reformation überging - nicht nur einen guten Teil seiner Herrschaftsrechte, sondern auch seiner Einkünfte los war. Graubünden wurde bis zum heutigen Tag zu einem konfessionellen Flickenteppich (S.128ff). Erste Reformversuche im Bistum Chur Die Reaktion der Kirche war zuerst zögerlich. Auf dem Konzil von Trient war Chur meist nicht vertreten, der Bischof jener Zeit seinem Amt weder sittlich noch theologisch gewachsen (S. 141ff). Die Wirren, welche bei der Wahl des Nachfolgers (Beat à Porta) entstanden, brachten das Bistum an den Rand des Ruins (S. 149ff). Der 1565 geweihte Bischof geriet schon bald mit den aufmüpfigen Bündnern in Konflikt, die sich weitere Rechte über die Kirche anmassen wollten. Er verliess Chur, wohin er nicht mehr zurückkehrte. Auf Drängen des Nuntius verzichtete der unglückliche à Porta schliesslich 1581 auf das Bischofsamt (S. 152f). Die faktische Absetzung des Bischofs, eine Spaltung im Domkapitel, politische Unruhen und das weitere Voranschreiten der Reformation liessen eine Durchführung der tridentinischen Reform in weite Ferne rücken.... Obwohl der neue Bischof (Peter Raschèr) nicht besser als sein Vorgänger war, gelang es den Nuntien in den 80er Jahren des 16. Jahrhunderts immerhin, die Weichen insofern zu stellen, als sich unter ihrer Führung ein reformwilliges Domkapitel heranbildete (S. 156ff). Von diesem Kreis ging noch vor dem Jahr 1600 eine erste Reform des Klerus aus, indem Generalvikar Nicolaus Venosta eine entsprechende Verordnung erliess (S. 198ff). Durch Nuntius Giovanni della Torre erhielt auch das Domkapitel 1599 eine neue Ordnung. Der erste Reformbischof: Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) Schon als Domdekan ab 1597 und als Generalvikar ab 1598 trieb Johann V. Flugi die Reform des Klerus voran und sammelte Bundesgenossen (S. 227ff). Seine Wahl zum Bischof im Jahr 1601 war ein Erfolg. Dem Reformer aber blies von Anfang an seitens der Bündner Gewaltigen ein eisiger Wind entgegen. Sie drohten ihm schon zu Beginn seiner Amtszeit mit der Zerstörung des Bistums, wenn er sich nicht den staatskirchlichen Artikeln von 1541 beugen sollte (S. 230ff). Die Aussichten, die Reform voran zu treiben, waren anfänglich geradezu aussichtslos. Graubünden wurde in die Kämpfe der europäischen Grossmächte verwickelt, weil die einzelnen quasi-souveränen Gemeinden sich nicht auf eine neutrale Position einigen konnten. Im Zuge der "Bündner Wirren" wurde der Bischof vertrieben, mit Absetzung und Todesstrafe bedroht. Den kleineren Teil seiner Amtszeit verbrachte er in Chur (S. 235-267). Fast unglaublich erscheint es aus heutiger Sicht, dass in diesem Chaos etwas für die Reform getan werden konnte. Johann V. tat es, den Möglichkeiten entsprechend, in schriftlicher Form. Massgebend wurden dabei seine "Decreta et Constitutiones pro universo sui Episcopatus Clero", die im Jahr 1605 im Druck erschienen. Vorrangig der Reform des Klerus und der Sakramentenpastoral gewidmet, bildeten sie die Magna Charta der Katholischen Reform im Bistum Chur und behielten ihre Geltung für das 17. Jahrhundert (S. 267-288). Die Priester wurden zur Bildung angehalten und zur getreuen Amtsführung. Besonderes Gewicht legte der Bischof auf die Besserung der Lebensführung der Priester. Um die Sakramentenpastoral stand es schlimm, wie schon eine Visitation in den Dekanaten Walgau und Vinschgau im Jahre 1595 gezeigt hatte. Viele Pfarrer kannten nicht einmal die Absolutionsformel der Beichte oder absolvierten ungültig, von einer eigenen Beichtpraxis ganz zu schweigen. Bezüglich der Ehe konnte der Bischof immerhin im Jahre 1623 das Reformdekret "Tametsi" des Konzils von Trient in den katholisch gebliebenen Teilen des Bistums veröffentlichen. Trotz widriger Umstände war mit Johann V. ein beachtlicher Anfang gemacht. Von seinem Amt aufgezehrt, starb er in Chur im Jahre 1627. Bischof Joseph Mohr (1627-1635) Auch im Jahr 1627 versuchte der Bündner Gotteshausbund, seine Ansprüche auf die Mitwirkung bei der Wahl des neuen Bischofs geltend zu machen. Zwar nahm ein bereits gewählter Kandidat auf Druck der Bündner die Wahl nicht an. Aber die Wahl Joseph Mohrs war dennoch ein Wendepunkt. Von da an war die Bischofswahl durch das Domkapitel stets frei, ohne Einmischung staatlicher Autoritäten (S. 299-304). Mohr führte die Reform seines Vorgängers fort und bemühte sich vor allem um die Rückgabe von Kirchengut, dies nicht zuletzt deshalb, weil sich das Bistum weiterhin in einer äusserst schwierigen finanziellen Lage befand. Ein Erfolg blieb dem 1635 an der Pest Verstorbenen aber weitgehend versagt. (S. 305-316). Bischof Johann VI. Flugi von Aspermont (1636-1661) Neuen Schwung erhielt die Reform durch den Neffen Johanns V.: Johann VI. Flugi von Aspermont. Nepotismus hatte nicht nur im Falle von Karl Borromäus positive Folgen: Schon als 17jähriger erhielt Johann von seinem bischöflichen Onkel ein Kanonikat an der Churer Kathedrale. Zum Doktor der Theologie promoviert, arbeitete er aber in der Folge auch in der Pfarrseelsorge und wurde 1630 Dompropst (S. 319ff). Kaum waren die politischen Wirren etwas abgeklungen, begann im ersten Jahrzehnt seines Episkopats eine scharfe konfessionspolitische Auseinandersetzung in Graubünden (S. 331-342). Mit dem Rückzug der Österreicher aus den protestantischen Gebieten des Unterengadins verloren die Kapuziner ihren Rückhalt. Rekatholisierungsversuche im Prättigau und im Inntal scheiterten dadurch endgültig. Die konfessionelle Musterung Graubündens konsolidierte sich. Auch innerkirchliche Eskapaden banden wichtige Kräfte, die anderswo besser hätten investiert werden können. So drückte der Nuntius ein 14 Pfarreien umfassendes "Quasi-Bistum" Disentis durch und schwächte das kränkelnde Bistum Chur noch mehr. Die skurrile Idee scheiterte schliesslich 1658 am Widerstand von Klerus und Volk (S. 351-359). Visitationen als Reforminstrument Johann VI. entfaltete eine rege Visitationstätigkeit (S. 362-381). Darin liegt letztlich seine überragende Bedeutung für das Bistum Chur. Während seiner 25jährigen Amtszeit visitierte Flugi das gesamte Bistum (1638-1643), die Hälfte davon sogar noch ein zweites Mal (1654-1660). Albert Fischer hat die im Bischöflichen Archiv in Chur liegenden Visitationsakten ausgewertet. Sie geben nicht nur einen guten Einblick in die damaligen Verhältnisse, sondern zeigen auch, dass den von oben eingeleiteten Reformen der Erfolg letztlich nicht versagt blieb (S. 381-404). Das besondere Interesse des Diözesanbischofs und seiner Begleiter galt zum einen dem Klerus. Der Bischof erkundigte sich nach Alter, Herkunft, theologischen Studien, Weihejahr und Amtseinsetzung des Klerikers. Es wurde die Zelebration, das Beichthören, der Lebenswandel, die Katechese und die Predigt geprüft. Bei den Pfarreiangehörigen zog der Bischof Erkundigungen ein und nahm von ihnen Klagen entgegen. Anlässlich der Visitation der Pfarrei wurde das Kirchengut bis hin zur Kirchenwäsche inventarisiert. Besonderes Augenmerk wurde auf die Einführung der tridentinischen Liturgie und des erneuerten Breviers gelegt, das sich so allmählich durchsetzen konnte. Schlecht stand es um die vom Konzil von Trient eindringlich geforderte katechetische Unterweisung vor allem der Kinder. Sie musste in allen Teilen des Bistums immer wieder angemahnt werden, wurde aber in der Amtszeit Johanns VI. immer besser gehalten. Auch die Führung der Ehebücher konnte allmählich durchgesetzt werden. Die Bemühungen Johanns V. um eine Besserung des Klerus in bildungsmässiger und sittlicher Hinsicht trugen Früchte, so dass dessen Neffe auf einen insgesamt guten Klerus zählen konnte (S. 401-404). Weltliches Gehabe des Klerus und Konkubinat gingen stark zurück, der Kirchendienst stand wieder im Mittelpunkt. Das Ringen um eine Priesterausbildungsstätte Das Konzil von Trient verlangte nicht nur eine Besserung derer, die schon Priester waren. Es verlangte auch eine bessere Auswahl und Bildung derer, die es werden sollten. So wurde die Institution des Priesterseminars geschaffen. Dessen Errichtung war freilich in vielen Ländern für lange Zeit nicht möglich (S. 431-442). Auch im Bistum Chur stellten sich der Errichtung eines Seminars zahlreiche Hindernisse in den Weg. Das Projekt von Johann V. ging in den Bündner Wirren unter. Versuche der Nachfolger, unter anderem in Disentis ein Seminar einzurichten, versandeten ebenfalls. Das Priesterseminar konnte schliesslich erst im Jahre 1800 in Meran gegründet werden. 1807 wurde es nach Chur verlegt. Einzig gelang es, die Jesuiten nach Feldkirch zu holen. Immerhin erwarben dort viele spätere Priester ihre "Gymnasialbildung". Andere taten dies in Luzern oder Fribourg ebenfalls bei den Jesuiten. Für die eigentliche theologische Ausbildung mussten die angehenden Priester allerdings weiterhin ins Ausland fahren. Ein grosser Teil scheint aber den Weg zurück dennoch gefunden zu haben: Um die Mitte des 17. Jahrhunderts verfügte das Bistum Chur über eine ausreichende Zahl an Priestern, die auf der Höhe ihrer Aufgabe waren und von denen etwa 70% aus dem Bistumsgebiet stammten (S. 544). "Stichproben" Der Verf. schliesst seine Arbeit mit einem "Blick in die Realität", indem er versucht, ein Bild des kirchlichen Lebens in acht Pfarreien des Bistums Chur zu zeichnen - eine Pfarrei pro Dekanat (S. 552-595). Dabei kann das Fazit gezogen werden, dass trotz der Tatsache, dass man allen die gleiche tridentinische Reform angedeihen liess, dennoch eine große Vielfalt an Entwicklungen, Bräuchen und Formen erhalten blieb, bedingt durch die unterschiedlichen kulturellen, geschichtlichen und konfessionellen Prägungen, die je verschieden auf die Reformbemühungen ansprachen. Dabei blieb immer auch ein Sockel an "sachfremden" Kriterien bestehen, so die Vorliebe der Menschen für Seelsorger, die aus der gleichen Gegend stammten und die lokalen Bräuche kannten und achteten. Geschlossene Wissenslücke Der Dissertation angehängt sind zahlreiche Tabellen und Quellentexte (S. 607-740) bzw. Karten (S. 741-760), die ein vertiefendes Weiterstudium ermöglichen. Aufgelockert wird der flüssig verfasste Text durch 110 Abbildungen, die das Gesagte gut zu illustrieren vermögen. Ein tadelloses Quellen- und Literaturverzeichnis und ein Personen- und Ortsregister vervollständigen das formal wie inhaltlich exzellente Werk. Fischer Dissertation schliesst nicht nur eine Wissenlücke. Es zeigt exemplarisch auf, dass Reformen etwas Mühsames sind, dass sie von zahlreichen Rückschlägen begleitet sein können, einen langen Atem erfordern, mit vereinten Kräften durchgeführt aber doch von Erfolg gekrönt sein können, gerade auch dann, wenn die äusseren Umstände es als unmöglich erscheinen lassen. So ist dieses Buch nicht nur Historie, sondern Ermutigung. Denn die Zeiten und Konstellationen haben sich zwar geändert. Insofern wiederholt sich die Geschichte nicht. Das Strickmuster des Kampfs zwischen staatlichen Herrschaftsgelüsten über die Kirche und kirchlichem Streben nach Freiheit, zwischen Reformwille und eingefleischten Missbräuchen ist aber immer etwa das gleiche - damals wie heute. Aber eben: Zu den Konstanten gehört auch, dass Reformen, die eine Einheit in der Wahrheit zum Ziel haben, möglich sind. Dr. Martin Grichting, Surcuolm
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