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Bistum Chur

Sie wollen kirchlich heiraten! Was ist dabei zu bedenken?

Eine Trauung in der katholischen Kirche ist möglich:

  • wenn Sie und/oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin katholisch getauft sind; wenn eine der beiden Personen nicht katholisch ist, spricht man von einer Mischehe
  • wenn beide ledig oder allenfalls verwitwet sind. Bei Geschiedenen sind zusätzliche Abklärungen nötig, um festzustellen, ob eine kirchliche Heirat möglich ist.
  • wenn beide Heiratswilligen in allen wesentlichen Punkten über die Ehe so denken wie die Kirche
  • wenn kein anderes Ehehindernis vorliegt
  • wenn Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Pfarramt angemeldet und angemessen vorbereitet haben.

Das alphabetisches Verzeichnis aller Themen finden Sie in der Spalte nebenan und auf  jeder Seite.

Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich ohne Bedenken an mich wenden:

Domherr Christoph Casetti,
Bischöflich Beauftragter für Ehe und Familie
Hof 19, 7000 Chur
Tel.: 081 258 60 74, Fax 081 258 60 01
E-Mail: casetti[at]bistum-chur.ch