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100'000 Rosenkränze für das Leben Von Domherr Christoph Casetti, Chur
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| Die Tötungslösung Es war ein schwarzer Tag für unser Land, als das Parlament sich mehrheitlich für die Fristenlösung entschied. Damit ermöglicht der Rechtsstaat die straffreie Tötung von unschuldigen Kindern während der drei ersten Monate ihres Daseins. Es ist ja inzwischen erwiesen, dass das menschliche Leben mit der Zeugung beginnt. Die Ablehnung dieser "Tötungslösung" muss nicht nur ein Anliegen der Christen sein. Das Lebensrecht ist keine christliche Sondermoral, sondern das grundlegendste Menschenrecht, das alle anderen Menschenrechte voraussetzt. Die Entscheidung über Leben und Tod ihres Kindes darf nicht allein der Mutter überlassen bleiben. Gerade in schwierigen Umständen ist sie damit überfordert. In einer Konfliktschwangerschaft darf man das schwächere Kind nicht allein und schutzlos der stärkeren Mutter bzw. einer kinderfeindlichen Umgebung ausliefern. Das Referendum Es widerspricht der Würde des Menschen, Konflikte durch Töten zu lösen. Für die ungeborenen Kinder ist die Fristenlösung keine "Fristenlösung", sondern die Endlösung. Für die Mutter ist es keine Schwangerschaftsunterbrechung, sondern ein Schwangerschaftsabbruch mit Todesfolge für das Kind. Und vergessen wir es nicht: jede Abtreibung hat zwei Opfer: das Kind und die Mutter. Die Tötung des Kindes im Mutterschoss hinterlässt fast immer Spuren in der Seele und im Leib der Mutter. Darum muss dieses Unrechtsgesetz mit dem Referendum bekämpft werden. Der Skandal liegt nicht darin, dass wir ein schlechtes Gesetz haben, sondern das dieses nicht zum Schutz der ungeborenen Kinder angewendet wird. Deshalb ist es nicht nur für Christen, sondern für alle rechtstaatlich denkenden Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Pflicht, dieses Referendum zu unterstützen. Denn die "Tötungslösung" wäre ein Rückfall in die schlimmste Barbarei. Das Gebet Machen wir uns nichts vor. Der Zeitgeist bläst uns ins Gesicht. Wir leben in einer Kultur des Todes. Nach menschlichem Ermessen ist es gar nicht sicher, dass die Mehrheit unseres Volkes die unmenschliche und menschenunwürdige "Tötungslösung" ablehnen wird. Aber für Gott ist nichts unmöglich. Entfesseln wir deshalb einen Gebetssturm, um dieses Unrechtsgesetz zu Fall zu bringen. In diesem Sinn macht die Lebensrechtsgruppe "Human Life International Schweiz" den Vorschlag, 100'000 Rosenkränze für das Leben zu beten. Wir sind aufgerufen, vermehrt für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder, ihre Mütter und auch ihre Väter zu beten. Der Rosenkranz eignet sich besonders gut dazu. Denn in ihm betrachten wir das Geheimnis der Zeugung und Menschwerdung des Gottessohnes sowie seinen Sieg über den Tod. Wem der Rosenkranz ungewohnt ist, kann selbstverständlich in einer anderen Form für dieses Anliegen beten. Um den Widerhall der Aktion abschätzen zu können, bittet "HLI Schweiz" um die Rücksendung der ausgefüllten Kalenderblätter. 100'000 Rosenkränze? Selbstverständlich kommt es nicht auf die Quantität unserer Gebete, sondern auf die Qualität an. Aber für uns Menschen, die wir in Zeit und Raum leben, hat eben die Quantität auch etwas mit der Qualität zu tun. Die vielen Gebete sollen zeigen, wie sehr uns das Anliegen am Herzen liegt: das Recht auf Leben der ungeborenen Kinder und die Hilfe für die notleidenden Mütter. Kalenderblätter können bezogen werden bei: Human Life International Schweiz, Postfach 1307, 6301 Zug, Tel. 041/710 28 48, Fax 041/710 28 39 E-mail: hli-ch@bluewin.ch, Homepage: www.human-life.ch Zurück zu "Ehe und Familie" |
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