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Bischöfliches
Offizialat
Leitfaden
zum Ehenichtigkeitsverfahren
In
welchen Fällen kann eine Ehe nichtig erklärt werden?
Eine
Ehe kann nichtig erklärt werden, wenn ein Partner
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sich
nicht zur Treue verpflichten wollte,
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Kinder
willentlich ausgeschlossen hat,
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den
anderen arglistig getäuscht hat über eine Eigenschaft, die das eheliche
Leben schwer stören kann,
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unter
Zwang geheiratet hat,
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an
die Eheschliessung eine unzulässige Bedingung geknüpft hat,
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sich
über eine wesentliche Eigenschaft des anderen Partners geirrt hat,
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geistig
oder psychisch nicht imstande war, eine Ehe einzugehen oder zu führen,
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durch
ein Ehehindernis rechtlich gehindert daran war, eine Ehe einzugehen,
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Eine
Ehe kann auch ungültig sein, wenn bei der Eheschliessung ein Formfehler
unterlaufen ist.
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