Home | News und Infos | Bistum | Briefkasten | Site Search
 

Bischöfliches Offizialat

Leitfaden zum Ehenichtigkeitsverfahren

 

In welchen Fällen kann eine gültige Ehe aufgelöst werden?

Absolut unauflöslich ist eine Ehe dann, wenn sie unter Getauften gültig geschlossen und vollzogen worden ist. Trifft eine dieser beiden Voraussetzungen nicht zu, kann eine Ehe eventuell aufgelöst werden. Im Falle des Nichtvollzuges wie auch bei der Auflösung kraft des petrinischen Privilegs führt das Offizialat in der Diözese nur eine Untersuchung durch, um alle relevanten Daten zu erheben. Die Entscheidung wird in Rom durch die zuständige Kongregation gefällt.

Eine Auflösung einer Ehe ist in den folgenden Fällen möglich:

 

zurück Anfang weiter

 


Kritik, Anregungen: webmaster@bistum-chur.ch

Web Development: Capitol Media Associates GmbH