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Bischöfliches Offizialat Leitfaden zum Ehenichtigkeitsverfahren Auflösung einer Ehe
Auflösung einer Ehe kraft des paulinischen Privilegs Auch eine Ehe zwischen Ungetauften ist prinzipiell unauflöslich. Sie ist aber nicht Sakrament und kann unter gewissen Umständen um des Glaubens willen aufgelöst werden, nämlich dann, wenn ein Festhalten am Bestand der Ehe zur Gefahr für Erlangung oder Bewahrung des christlichen Glaubens würde. Das Verfahren des paulinischen Privilegs (vgl. 1 Kor 7, 12-15) kann angewendet werden, wenn folgende drei Voraussetzugen erfüllt sind:
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