![]() |
|
| Home | News und Infos | Bistum | Briefkasten | Site Search |
|
|
Bischöfliches Offizialat Leitfaden zum Ehenichtigkeitsverfahren
Mit welchem finanziellen und zeitlichen Aufwand ist bei einem Ehenichtigkeitsverfahren zu rechnen? Das Offizialat Chur verrechnet für ein Ehenichtigkeitsverfahren Fr. 400.--. Die Kosten des Verfahrens in zweiter Instanz betragen Fr. 500.--. In Härtefällen ist eine kostenlose Führung des Ehenichtigkeitsverfahrens auf Antrag hin möglich. Die Kosten für allfällige Gutachten müssen üblicherweise vom Antragsteller beglichen werden. Eine Befragung der Ehepartner und der Zeugen dauert - da die Aussagen protokolliert werden müssen - jeweils zwischen einer und zwei Stunden. Der übrige Zeitaufwand für die Ehepartner entsteht durch gelegentliches schriftliches Beantworten einiger schriftlicher Anfragen in der Anfangsphase und im - fakultativen - Aktenstudium in der Schlussphase des Verfahrens. Zeugen werden nur zu einer einmaligen Befragung eingeladen. Das ganze Verfahren (Erste Instanz und Appellationsinstanz) dauert normalerweise etwa anderthalb Jahre.
|
|
Web Development: Capitol Media Associates GmbH |
|