Home | News und Infos | Bistum | Briefkasten | Site Search
 

Bischöfliches Offizialat

Leitfaden zum Ehenichtigkeitsverfahren

 

Gelten Kinder aus einer nichtig erklärten Ehe als unehelich?

Eine Ehe, die nicht gültig ist, deren Ungültigkeit aber von der Kirche nicht festgestellt ist, heisst Putativehe. Kinder, die in einer Putativehe gezeugt bzw. geboren werden, gelten gemäss dem kirchlichen Recht als 'ehelich'. Wird eine Ehe formell für nichtig erklärt, gelten die Kinder weiterhin als 'ehelich'.

 

zurück Anfang weiter

 


Kritik, Anregungen: webmaster@bistum-chur.ch

Web Development: Capitol Media Associates GmbH