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Bischöfliches Offizialat Leitfaden zum Ehenichtigkeitsverfahren
Beispiel 1 für einen Antrag zur Nichtigerklärung einer Ehe Sandra Meier
Feststellung der Nichtigkeit meiner Ehe mit Peter Hofer
Hiermit bitte ich Sie, meine mit Herrn Peter Hofer kirchlich geschlossene und inzwischen zivilrechtlich wieder geschiedene Ehe auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. Personalien Peter Hofer Wir haben am 20. Mai 1997 in Zürich zivil und am 23. Mai 1997 kirchlich in der katholischen Kirche von Uster geheiratet. Wir haben ein gemeinsames Kind: Vanessa, sie ist am 24. April 1999 geboren. Kennengelernt haben
wir uns durch Kollegen. Früher waren wir eine Clique, die sich samstags
immer bei der Jugendarbeit getroffen hat. Das fiel dann irgendwann auseinander,
da die Jüngeren irgendwie unsere Aufgaben übernommen haben.
Einige trafen sich dann einfach noch so, um etwas zusammen zu unternehmen.
Mein Exmann kam über Bekanntschaften dazu. Wir hatten zuerst nur
ein freundschaftliches Verhältnis, bis irgendwann mehr daraus wurde.
Es war irgendwann einmal klar, dass wir die Zukunft zusammen verbringen
würden. Leider kam aber bald nach der Heirat heraus, dass mein Mann nicht aufgehört hatte, Drogen zu konsumieren. Es begannen wieder Versuche, von der Droge loszukommen. Wir gingen ein Jahr lang in eine Familientherapie und gleichzeitig zu wöchentlichen Gesprächen zum Arzt. Es ging einfach immer auf und ab. In der Zwischenzeit wurde unsere Tochter geboren. Es stellte sich leider heraus, dass sie schwer nierenkrank war. Da kamen ein längerer Spitalaufenthalt und wöchentliche Besuche beim Kinderarzt sowie regelmässige Besuche im Kinderspital Zürich auf mich zu. Dazu musste mein Mann nach dem Spitalaufenthalt mit einer lange dauernde Physiotherapie beginnen. Das alles war zwar streng, wenn man nebenbei noch arbeitet, aber das beachtet man nicht, wenn der Rest stimmt. Das heisst, wenn man sich nicht noch täglich Sorgen um das grosse' Kind machen muss. Dass er unser ganzes Geld verpulvert hat und sogar mit der Polizei zu tun bekam, war schon schlimm genug. Als ich dann im letzten Moment verhindern konnte, dass unsere Wohnung abgebrannt ist, weil mein Exmann auf einem Drogentrip einen Brand gelegt hat, stand für mich fest, was zu geschehen hatte. Ich habe mich für meine Tochter entschieden. Die vielen Drogenepisoden im Leben meines Exmannes und seine Unfähigkeit, im Leben Verantwortung zu übernehmen, haben es für mich als völlig klar erscheinen lassen, dass er aufgrund seiner Sucht unfähig ist, ein verlässlicher Ehemann zu sein. Ich reichte schliesslich die zivile Scheidungsklage ein. Mit Datum vom 30. November 2001 wurden wir zivilrechtlich geschieden. Das Sorgerecht wurde mir zugesprochen. Bis jetzt war mein Exmann nicht in der Lage, Unterhaltszahlungen zu leisten. Er ist weiterhin in den Drogen. Ich bin der Überzeugung, dass mein Exmann aufgrund seiner Drogenkrankheit, die schon vor der Eheschliessung bestand, nicht in der Lage war, die Verpflichtungen, die man als Ehepartner übernehmen muss, auch wirklich zu übernehmen. Darum halte ich diese Eheschliessung für von Anfang an nichtig und bitte Sie, mein Gesuch wohlwollend zu prüfen. Beiliegend finden Sie den Eheschein, einige medizinische Dokumente, die die Drogensucht meines Exmannes belegen, sowie verschiedene seiner Briefe, die er mir im Verlaufe der Ehe geschrieben hat. Als Zeugen, die den Verlauf der Ehe miterlebt haben, möchte ich nennen: Meine Eltern, Franz
und Maria Meier, Friesenbergstrasse 158, 8055 Zürich
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