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Bistum Chur

Coronavirus – neue Regelung ab 17. Februar 2022

Der Bundesrat hat heute weitreichende Lockerungen der Schutzmassnahmen beschlossen. Die neue Regelung tritt ab Donnerstag, 17. Februar 2022 in Kraft.

Nachfolgend in Kürze die wichtigsten Aufhebungen der bisherigen Massnahmen, welche Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen betreffen. Bitte beachten Sie dabei aber, dass es den Kantonen frei steht, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen. Halten Sie sich bitte immer an die Anweisungen Ihres Kantons.

Ab 17. Februar 2022 gilt:

  • keine Zertifikatspflicht für Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen;
  • keine Maskenpflicht;
  • keine Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.

Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen der vom BAG veröffentlichten Medienmitteilung: Zum Öffnen der Medienmitteilung bitte hier klicken.

 

Chur, 16. Februar 2022
Bischöfliche Kanzlei Chur