Navi Button
Bistum Chur

Covid-Massnahmen – Update vom 23. April 2021

Wie bereits früher auf unserer Homepage vermerkt, ändern sich die Bedingungen des BAG laufend. So hat die SBK über folgende zwei Anpassungen informiert, welche die Pastoral betreffen:

  • Das Gesangsverbot betrifft nur die Chöre selber. Kantoren sind erlaubt.
  • Gottesdienste im Freien: Bei religiösen Veranstaltungen – wie Gottesdiensten – im Freien/Aussenbereich sind bis zu 100 Personen erlaubt. Nicht mitzuzählen sind (im Unterschied zu Gottesdiensten im Innenbereich) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirkende Personen und als Helferinnen und Helfer anwesende Personen, also etwa Priester, Diakone, Sakristaninnen/Sakristane, Organistinnen/Organisten, Lektorinnen/Lektoren, Ministrantinnen/Ministranten. 

Weiteren Details und entsprechende Vorgaben, die erfüllt werden müssen, entnehmen Sie bitte den aktualisierten Rahmenbedingungen der SBK:

Link SBK – Deutsch
Link SBK – Französisch


Chur, 23. April 2021
Bischöfliche Kanzlei Chur