Navi Button
Bistum Chur

Hinweise des Bischöflichen Ordinariats vom 26. Mai 2020 betreffend Schutzkonzept für Gottesdienste ab dem 28. Mai 2020

Liebe Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst
Lieber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge
 
Wie am 20. Mai angekündigt, erhalten Sie weitere Informationen betreffend die Feier der Gottesdienste ab dem 28. Mai.
 
Die Schweizer Bischofskonferenz hat ihr Schutzkonzept nach den Vorgaben des Bundes überarbeitet. Sie finden es hier.
 
Dieses Schutzkonzept hat Bischof Peter für das Bistum Chur als verbindlich erklärt. Es kann also so angewandt werden, mit folgenden
Präzisierungen:
– Die Konzelebranten kommunizieren per intinctionem und der Hauptzelebrant nach ihnen aus dem Kelch.
– Zur Frage der Mundkommunion äussert sich das Konzept der SBK nicht. Im Bistum Chur wollen wir auch nicht darüber hinausgehen. Es kann jedoch ratsam sein, Gläubige, welche die Mundkommunion empfangen möchten, zu bitten, sich an den Schluss der Reihe zu stellen.
 
Durch widersprüchliche Stellungnahmen seitens der zivilen Behörden ist die Unklarheit entstanden, ob man nun Gottesdienstteilnehmer registrieren müsse oder nicht. Es gilt folgendes: Die Registrierung ist nur dann verlangt, wenn Sie in Ihrer Pfarrei oder Gemeinschaft die im Schutzkonzept der SBK genannten Abstände zwischen den Gläubigen (2m), also 4m2 Fläche pro Person, nicht einhalten können. Das wird somit wohl nur in Kapellen der Fall sein.
 
Die Erlaubnis zur Feier der Gottesdienste bedeutet nicht, dass nun wieder ausserschulischer Religionsunterricht oder Firmunterricht erteilt werden kann. Dazu sind die weiteren Lockerungen abzuwarten. Vermutlich wird am 27. Mai Klarheit geschaffen.
 
Bischof Peter dispensiert weiterhin von der Sonntagspflicht und ermuntert alle zum christlichen Zeugnis im Alltag. Bitte kümmern Sie sich besonders um Menschen in Alters- und Pflegeheimen. Sie sind diejenigen, die nach verschiedenen Lockerungen des Corona-Regimes derzeit wohl noch am meisten unter der Situation zu leiden haben.
Besuche und Unterstützung können natürlich immer nur in Absprache mit der Leitung der betroffenen Institution erfolgen.

Dieses Schutzkonzept gilt bis auf weiteres.
 
Im Auftrag von Bischof Peter bitte ich Sie, das Schutzkonzept der SBK unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten umzusetzen, und danke Ihnen für Ihre Mitwirkung.
 
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Martin Grichting
Delegierter des
Apostolischen Administrators