Navi Button
Bistum Chur

Lockerungen in der COVID-19-Reglementierung

Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat weitere Lockerungen beschlossen, die auch Gottesdienste betreffen.

Die Bischofskonferenz ist zur Zeit mit Vorbereitungen für die kommende Vollversammlung absorbiert und wird die Rahmenregeln so bald als möglich anpassen und veröffentlichen.

Grundsätzlich gilt folgendes:

Ab Montag, 31. Mai, sind Gottesdienst in Innenräumen mit maximal 100 Personen möglich. Es gilt nach wie vor die Abstandspflicht 1,5 Meter (im gleichen Haushalt lebende Familien werden nicht getrennt) sowie das Tragen von Masken. Von der Raumkapazität darf maximal die Hälfte genutzt werden. Wo die Raumgrösse keine 100 Personen mit dem nötigen Abstand ermöglicht, sind entsprechend weniger Personen zugelassen. Die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirkenden Personen müssen nicht mitgezählt werden.

Bei religiösen Veranstaltungen – wie Gottesdiensten – im Freien/Aussenbereich sind ab 31. Mai 300 Personen erlaubt. Dabei müssen aber die entsprechenden Vorgaben erfüllt werden.

Findet die religiöse Veranstaltung im Aussenbereich einer Einrichtung mit fixen Sitzplätzen statt, darf diese Einrichtung zu höchstens der Hälfte ihrer Kapazität gefüllt werden (kumulativ zur Beschränkung auf 300 Personen). Dies gilt auch, wenn Sitzbänke verwendet werden. Werden extra Stühle aufgestellt, ist ein gleichwertiger Abstand zu wahren.

Chur, 27. Mai 2021
Bischöfliche Kanzlei