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Bistum Chur

Vertretungen in den Pfarreien im Bistum Chur – neue Richtlinien

Gemäss unseren neuesten Richtlinien müssen Priester, die nicht im Bistum Chur inkardiniert sind und eine Vertretung in einer Pfarrei des Bistums Chur übernehmen möchten, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ihres Heimatbischofs beziehungsweise Ordensoberen, sowie ihr Zelebret der zuständigen Person für das Personal vor Ort vorweisen (Pfarrer/Pfarradministrator, bzw. Pfarreibeauftragte/r).

Unter folgenden Links kann eine Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung heruntergeladen werden (in drei Sprachen vorhanden):

Unbedenklichkeitserklärung – Deutsch
Unbedenklichkeitserklärung – Italienisch
Unbedenklichkeitserklärung – Englisch

Bei allfälligen Fragen wenden man sich an die Stabsstelle Personal des Bistums Chur: personal[at]bistum-chur.ch.

Chur, 25. Mai 2022
Bischöfliche Kanzlei Chur