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Bistum Chur

Neue COVID-Bestimmungen in Graubünden

Ab Samstag, 17. Oktober 2020, gilt im Kanton Graubünden in öffentlich zugänglichen Räumen, und damit auch in Kirchen und kirchlichen Versammlungsräumen, eine generelle Maskenpflicht.

Vgl. die Mitteilung des Kantons Graubünden:
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/ga/coronavirus/Documents/RB%20858-2020deutsch.pdf

Es ist somit darauf zu achten, dass die Gläubigen in diesen Räumen stets Masken tragen. Das gilt auch für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemäss Beschluss der Regierung des Kantons Graubünden (vgl.
Nr. 2.5) sind jedoch “auftretende Personen” wie Künstler und Sportler von der Maskentragpflicht ausgenommen. Das gilt somit auch für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sofern sie einem Gottesdienst vorstehen und falls der Abstand von 1.5 Metern zu den Gläubigen eingehalten werden kann. Zum Zeichen der Solidarität mit den Gläubigen ist es aber ratsam, beim Ein- und Auszug aus der Kirche ebenfalls eine Maske zu tragen. Ebenfalls ist es angemessen, bei der Kommunionspendung die Maske zu tragen.

Für den Religionsunterricht und die kirchliche Jugendarbeit gelten die für die jeweilige Schule geltenden Bestimmungen des Staates.



Dr. Martin Grichting
Delegierter des
Apostolischen Administrators
des Bistums Chur

Chur, 16. Oktober 2020