In den geltenden Richtlinien «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz wird festgehalten:
«Die Diözesen und die Ordens- und andere kirchliche Gemeinschaften verfügen über ein eigenes Präventionskonzept, welches die Grundkriterien für eine adäquate/professionelle Wahrnehmung von Nähe und Distanz und für einen respektvollen sowie achtsamen gegenseitigen Umgang festlegt. Dieses Präventionskonzept bildet die Grundlage für die Erarbeitung von praktischen Verhaltenskodizes und Standards, welche die Gegebenheiten der einzelnen Institutionen, Stellen und lokalen Strukturen berücksichtigen.»
Richtlinien der SBK und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz
Im April 2019 hat das Bistum Chur, zusammen mit den sieben staatskirchenrechtlichen kantonalen Körperschaften des Bistums, das diözesane Präventionskonzept erlassen. Gestützt auf die dort formulierten Prinzipien haben die Präventionsbeauftragten des Bistums, wie vorgesehen, den diözesanen Verhaltenskodex erarbeitet. Dabei geht es um die operative Umsetzung der Präventionsanliegen im Alltag des kirchlichen Lebens. Dank der darin formulierten Handlungsweisen können alle – Seelsorgende, kirchliche Mitarbeitende und Gläubige – im kirchlichen Umfeld vertrauensvoll wirken, sich bewegen und entfalten. Im Vertrauen darauf, dass ihre Integrität ganzheitlich und achtsam respektiert und beschützt wird.
Ich habe als Erster den Verhaltenskodex unterschrieben. Von der Qualität dieses Instruments der Prävention bin ich überzeugt. Ebenso bin ich überzeugt, dass unser Verhaltenskodex im Einklang mit unserem katholischen Glauben steht.
Bei der Implementierung des Verhaltenskodex geht es nicht um die reine Unterschrift. Es geht um eine Auseinandersetzung mit dessen Inhalt. Es geht um die Verinnerlichung seiner Botschaft und um die Bereitschaft, sich im kirchlichen Umfeld professionell zu verhalten: frei von jeglichem Machtmissbrauch, wie auch von sexuellem und spirituellem Missbrauch. Alle im Verhaltenskodex formulierten Handlungsanweisungen verfolgen dieses Ziel, einen Kulturwandel im kirchlichen Miteinander.
Vor diesem Hintergrund erwarte ich, dass alle Seelsorgenden und kirchlichen Mitarbeitenden den Verhaltenskodex annehmen und sich dementsprechend verhalten. Sollte jemand beim Unterschreiben des Verhaltenskodex eine Präzisierung anbringen wollen, darf diese nicht dessen Verbindlichkeit relativieren oder seine Kriterien beliebig abändern. Ich möchte alle ermutigen, diese Präventionsbemühungen zu unterstützen. So tragen wir alle dazu bei, dass die Frohbotschaft glaubwürdig verkündet wird und unser katholischer Glaube die Herzen der Menschen erreicht.
Bischof Joseph Maria Bonnemain
Chur, 15. Februar 2023