Richtlinien für das Pastoraljahr im Bistum Chur
1. Zweckbestimmung
Das Pastoraljahr dient der unmittelbaren Einführung in die Seelsorgetätigkeit. Es bildet die praktische Ergänzung der theologischen und pastoralen Ausbildung im Grundstudium und hilft, die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die Seelsorge des Bistums zu integrieren.
2. Ausrichtung und Organisation
Im Pastoraljahr liegt das Schwergewicht der Ausbildung in der persönlichen praktischen Erfahrung in einem konkreten Pfarreieinsatz.
2.1 Während eines ganzen Jahres – in der Regel von Mitte August bis Mitte August des folgenden Jahres – wirkt der/die Pastoraljahrabsolvent/in in der Regel in einem 100%igen Anstellungsverhältnis in einer Pfarrei, wird vom Pfarrer, dem/der Gemeindeleiter/in oder Praktikumsbegleiter/in in die Arbeit eingeführt und darin persönlich begleitet. In begründeten Fällen kann das Anstellungsverhältnis auch weniger als 100% betragen.
2.2 Das Pastoraljahr soll den Absolventen/die Absolventin in alle Bereiche der Seelsorge einführen (Liturgie, Verkündigung, Diakonie und Aufbau einer lebendigen Gemeinde). Der Einsatz erfolgt in möglichst vielen Gebieten der Seelsorge, die vom Absolventen/von der Absolventin des Pastoraljahres abgedeckt werden können. Dazu gehören insbesondere: Predigt, Gottesdienstgestaltung, Gottesdienstfeier (soweit sie vom Absolventen/der Absolventin übernommen werden können), Abdankungen, Religionsunterricht, Jugend- und Erwachsenenarbeit, Einführung in Tauf- und Traugespräche, Hausbesuche, Alters- und Krankenseelsorge, Seelsorgegespräch, Mitarbeit im Pfarreirat, Einführung in die pfarramtliche Administration.
2.3 Für alle Absolvierenden des Pastoraljahres wird im Priesterseminar St. Luzi ein Pastoralkurs organisiert, der aus einem Einführungstreffen (2 Tage) und in der Regel in drei auf das Jahr verteilten zweiwöchigen Blockkursen besteht. Der zeitliche Aufwand über das Jahr gesehen beträgt somit 3 x 10 Arbeitstage, plus 2 Arbeitstage als Einführungstage. Der Pastoralkurs ist verpflichtend und dient
a) der Praxisreflexion mit Fachleuten aus den einzelnen Bereichen der Seelsorge;
b) der Einführung in Fragen der speziellen Pastoral, die im Laufe der Grundausbildung nicht genügend behandelt werden konnten;
c) der persönlichen und spirituellen Verarbeitung der Erfahrungen in der Pfarreiseelsorge;
d) der Einführung in die liturgische Praxis (namentlich für die Weihekandidaten).
2.4 Die Pastoralkursabsolvierenden sollten sich während des Pastoraljahres für keine weiteren Kurse verpflichten (Spezialseelsorge, Gesprächsführung, Armeeseelsorge etc.).
2.5 Auf den 31. Mai verfassen die Absolvierenden einen Praktikumsbericht, der zu Handen des zuständigen Generalvikars dem Regens zugeschickt wird.
3. Zulassungsbedingungen
Für alle wird ein abgeschlossenes bzw. anerkanntes Theologiestudium vorausgesetzt: Bischöfliches Abschlusszeugnis, Diplom, Master oder Lizentiat.
3.1 Priester und Priesteramtskandidaten müssen mindestens zwei Jahre im Priesterseminar St. Luzi oder mindestens vier Jahre in einem mit dem Regens vereinbarten anderen Priesterseminar oder Konvikt gewohnt haben; oder sie haben vor Beginn des Pastoraljahres mindestens ein volles Jahr in einer Pfarrei des Bistums mit Kenntnis des entsprechenden Generalvikars als Praktikanten gearbeitet.
3.2 Zukünftige Pastoralassistenten und – assistentinnen müssen mindestens zwei Jahre an der THC in Verbundenheit mit der Leitung des Priesterseminars oder vier Jahre an einer anderen Theologischen Hochschule oder Fakultät in Verbundenheit mit der Leitung des Priesterseminars St. Luzi studiert haben; oder sie haben vor Beginn des Pastoraljahres mindestens ein volles Jahr mit Kenntnis des entsprechenden Generalvikars in einer Pfarrei des Bistums als Praktikanten gearbeitet.
Ausländische Bewerber benötigen eine Arbeitsbewilligung zu 100%, die über das Generalvikariat einzuholen ist.
4. Anmeldefrist
Interessenten melden sich schriftlich bis zum 15. November des Vorjahres beim Regens des Priesterseminars St. Luzi an. Über die Aufnahme in das Pastoraljahr befindet der Personalrat; wer für das Pastoraljahr aufgenommen wird, erhält dafür eine entsprechende Missio.
5. Verantwortlichkeiten
5.1 Der Personalrat
• befindet über die Aufnahme ins Pastoraljahr;
• teilt jedem/jeder einen geeigneten Praktikumsplatz zu (kein Präjudiz für einen Einsatz nach dem Pastoraljahr) und
• befindet über eine allfällige Abberufung oder einen Praktikumsplatzwechsel während des Pastoraljahres.
5.2 Der jeweils zuständige Generalvikar
• nimmt mit den Praktikumsbegleitern Kontakt auf,
• stellt die Missio aus und
• bleibt für alle Belange des Praktikums Ansprechpartner.
5.3 Der Praktikumsbegleiter (Pfarrer, Gemeindeleiter/in, Begleitperson)
• stellt der Pfarrei den neuen Mitarbeiter / die neue Mitarbeiterin vor. Es muss klar sein, dass es sich um ein Einführungsjahr handelt; und dennoch sollen die Praktikanten und Praktikantinnen als volle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Seelsorge betrachtet werden; sie können deshalb von Anfang an die in der Gegend üblichen Berufsbezeichnungen wie Kaplan, Vikar, Pastoralassistent, Pastoralassistentin etc. tragen;
• erarbeitet ein Pflichtenheft, das den Praktikanten/die Praktikantin auslastet, aber nicht überfordert (z.B. etwa sechs Stunden Religionsunterricht pro Woche);
• führt den Pastoraljahrabsolventen/ die Pastoraljahrabsolventin (evtl. in Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Pfarreiteams) in alle Aufgaben und Bereiche der Seelsorge sorgfältig ein;
• bespricht nach Möglichkeit einmal pro Woche die gemachten Erfahrungen (Praxis-Reflexion),
• führt die Absolvierenden ins Dekanat und in den Pastoralkreis ein und
• erstellt auf den 31. Mai des Pastoraljahres einen schriftlichen Bericht über das Praktikum zu Handen des entsprechenden Generalvikars. Diesen Praktikumsbericht schickt er dem Regens.
5.4 Der Regens des Priesterseminars
• stellt die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen dem Personalrat vor;
• organisiert, leitet und begleitet den Pastoralkurs (2.3) und
• begleitet in Zusammenarbeit mit dem Mentor/der Mentorin der Laientheologen/Laientheolologinnen soweit möglich die Pastoralkursabsolvierenden an ihren Praktikumsstellen.
Der Regens kann die letzten zwei Aufgaben in Absprache mit den Generalvikaren delegieren.
6. Finanzierung
6.1 Die Anstellung und Besoldung durch die Kirchgemeinde erfolgt im Normalfall für einen Beschäftigungsgrad von 100%.
6.2 Die an das Priesterseminar St. Luzi zu entrichtenden Kosten für den Pastoralkurs haben die Kursteilnehmer/innen selber zu tragen. Diese sind in zwei Raten auf den 1. November und 1. Februar zu bezahlen. Von diesem Betrag können keine Abzüge gemacht werden.
Sind die Absolventen/innen des Pastoraljahres dem Pfarrhaushalt angeschlossen, so sind sie während ihres Aufenthaltes in Chur von der Entrichtung des Kostgeldes an den Pfarrhaushalt befreit (Anspruch auf die Ganztagsabwesenheitsvergütung).
7. Abschlusszertifikat
Die Absolvierenden des Pastoraljahres erhalten ein persönliches Abschlusszertifikat, das vom Leiter des Pastoralkurses ausgestellt wird. Für die Seelsorgestelle, welche die Absolvierenden nach dem erfolgreich bestandenen Pastoraljahr antreten, erhalten sie eine entsprechende Missio vom Bischof.
Diese Richtlinien wurden auf Grund der Richtlinien vom 11. Mai 1995 überarbeitet und vom Personalrat in seiner Sitzung vom 12. Juli 2001 gutgeheissen.
Chur-St. Luzi, 12. Juli 2001
Josef Annen, Regens