Bei Todesfällen von Priestern, Diakonen sowie hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge des Bistums Chur besteht folgende Mitteilungspraxis:
Anzeigen erhalten jeweils der Diözesanbischof, die General- und Bischofsvikare, alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche gemäss Personalverzeichnis des Bistums Chur Wohnsitz im Generalvikariat des oder der Verstorbenen haben (Priester, Diakone und Laien), alle residierenden und nichtresidierenden Domherren, alle Dekane sowie alle Priester (ständigen Diakone) des Weihekurses eines verstorbenen Priesters (ständigen Diakons) innerhalb und ausserhalb des Bistums.
Bei einem Todesfall in den Generalvikariaten Graubünden und Urschweiz erfolgt der Versand durch die Bischöfliche Kanzlei Chur, bei einem Todesfall im Generalvikariat Zürich/Glarus durch das Sekretariat des Generalvikariats Zürich.
Damit die verschiedenen Personen rechtzeitig angeschrieben werden können, möge jeweils der Dekan oder die erstinformierte Person das Bischöfliche Ordinariat und das zuständige Generalvikariat umgehend benachrichtigen. Herzlichen Dank.
Bischöfliche Kanzlei Chur
29. September 2001