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Bistum Chur

Auflösung einer Ehe zwischen zwei Nichtgetauften durch den Papst

Auch eine Ehe zwischen Ungetauften ist prinzipiell unauflöslich. Sie ist aber nicht Sakrament und kann unter gewissen Umständen aufgelöst werden, nämlich dann, wenn ein Festhalten am Bestand der Ehe zu einem Hindernis für die Ausübung des christlichen Glaubens würde.

Das Verfahren des paulinischen Privilegs (vgl. 1 Kor 7, 12-15) kann angewendet werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Ehe wurde von zwei Ungetauften geschlossen.
  2. Der Partner, der die Eheauflösung will, ist inzwischen getauft oder möchte aus eigener Überzeugung die Taufe empfangen.
  3. Der ungetauft bleibende Partner verweigert die friedliche Fortsetzung der Ehe unter den neuen Umständen oder die Ehe wurde bereits geschieden und es besteht keine Aussicht auf Versöhnung
  4. Der neu Getaufte möchte nun eine neue Ehe eingehen.
  5. Die Auflösung der Ehe findet im Moment der neuen Eheschliessung statt. Die Überprüfung, ob alle erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird in der Diözese durchgeführt.