Abklärungsergebnis zum Vorfall in der Pfarrei Guthirt

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Abklärungsergebnis zum Vorfall in der Pfarrei Guthirt Zürich vom 4. Oktober 2025

Der Diözesanbischof hat den Vorfall der Teilung der konsekrierten Hostien mit ihren Hunden gründlich untersuchen lassen. Die Ergebnisse haben eindeutig gezeigt, dass die drei Personen dies nicht mit einer sakrilegischen Absicht getan haben. Demzufolge kann man diese Personen nicht eines Sakrilegs bezichtigen, da bei ihnen diese sakrilegische Absicht fehlte. Daher haben sie sich nicht die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zugezogen (vgl. CIC can. 1382 51).

Aufgrund des höchst bedauerlichen Vorfalls, hat Bischof Joseph Maria ein Klausurtreffen mit dem gesamten Team der Pfarrei vereinbart, um das Lehrschreiben von Papst Franziskus über die Eucharistie Desiderio desideravi gemeinsam zu vertiefen. Es wird am Freitag, 5. Juni 2026, stattfinden. Danach wird der Bischof um 17.30 Uhr in der Pfarrei Guthirt der feierlichen eucharistischen Anbetung vorstehen und im Anschluss um 18.30 Uhr die heilige Messe feiern.

 

Am 4. Oktober 2025 hat in der Pfarrei Guthirt in Zürich eine Tiersegnung stattgefunden. Aufgrund schlechter Wetterprognosen wurde diese Segnung in die Kirche verlegt und mit einer Eucharistiefeier zusammengelegt. Im Rahmen dieser Eucharistiefeier haben drei Personen Teile ihrer Hostien mit ihren Hunden geteilt.

Bischof Joseph Maria hat sich daraufhin beim Generalvikar für die Bistumsregion Zürich-Glarus über die Situation informiert. Die erhaltenen Hinweise beriefen sich unter anderem auf Hören-Sagen. Demzufolge war es erforderlich geworden, sachgerecht die Umstände, den Verlauf des Geschehens, welche Personen involviert waren und die Absichten derselben zu klären und festzuhalten.

 

Chur, 17. April 2026

Nicole Büchel
Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur

 

Foto: zVg

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