Einstellung des kanonischen Verfahrens in Müstair

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Medienmitteilung Bistum Chur

Die kanonische Voruntersuchung zur Klärung rechtlich relevanter Übergriffe eines Diözesanpriesters wurde per Dekret des Diözesanbischofs eingestellt

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden hatte am 14. April 2024 eine Strafuntersuchung gegen einen Diözesanpriester eröffnet. Um die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft weder zu behindern, noch zu gefährden, wurden im Rahmen der kanonischen Voruntersuchung, welche bereits im November 2023 begonnen hatte, keine weiteren Schritte unternommen.

Angezeigt wurden bei der Staatsanwaltschaft wie dem Diözesanbischof dieselben Anschuldigungen. Die zu Beginn der kanonischen Voruntersuchung getroffenen Vorsichtsmassnahmen blieben bis zum Abschluss der kanonischen Voruntersuchung bestehen.

Einstellungsverfügung rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat am 11. Mai 2026 eine Einstellungsverfügung gemäss Art. 319 ff. StPO erlassen, die anschliessend rechtkräftig geworden ist.  

Die kirchenrechtliche Voruntersuchung stützt sich massgeblich auf dieselbe Beweislage, welche dürftig bleibt. Darüber hinaus ist die Verjährung gemäss kanonischem Recht bereits eingetreten. Zudem besteht kein verhältnismässiger Grund, beim Apostolischen Stuhl die mögliche kirchliche Aufhebung der Verjährung zu beantragen.

Kein kanonischer Strafprozess
Der Diözesanbischof stellt demzufolge per Dekret die kanonische Voruntersuchung ein. Zugleich hält er fest, dass in besagter Angelegenheit keine Grundlage besteht, ein administratives Strafverfahren oder einen kanonischen Strafprozess zu eröffnen.

Die zu Beginn der kanonischen Voruntersuchung getroffenen Vorsichtsmassnahmen wurden mit demselben Dekret aufgehoben. Der Priester wird sich eine Auszeit nehmen. Der Diözesanbischof steht mit ihm im Gespräch, um sein zukünftiges Wirken zu regeln.

Chur, 10. September 2026

Nicole Büchel
Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur

 

Foto: iStock

Medienanfragen:
Nicole Büchel:  Tel. 079 206 87 15

 

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