Ermittlungen betreffend eines mutmasslichen Fehlverhaltens

Anfangs Juli 2025 hat die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus aufgrund einer eingegangenen Anzeige Ermittlungen betreffend eines mutmassliches Fehlverhaltens eines Ordensbruders des Franziskanerklosters Mariaburg in Näfels gegenüber einer minderjährigen Person aufgenommen.
Die Verantwortlichen der Ordensgemeinschaft haben sofort, einvernehmlich mit der Bistumsleitung der Diözese Chur, Massnahmen getroffen, um auf die eingetretene Situation adäquat zu reagieren. Um die Ermittlungen der staatlichen Untersuchung nicht zu erschweren, hat man zu jenem Zeitpunkt bewusst und in Absprache mit den Untersuchungsbehörden davon abgesehen, öffentlich zu informieren. Nun sind die Abklärungen weit fortgeschritten. Die Schulbehörden des Kantons Glarus wurden von den Untersuchungsbehörden orientiert und haben dem Ordensbruder bis auf Weiteres jeglichen Zugang zu Schulgeländen untersagt.
Der Religionsunterricht für die betroffenen Schüler ist neu geregelt und findet wie gewohnt statt.
Sobald die staatlichen Untersuchungen soweit fortgeschritten sind und es damit ermöglichen, wird ein kirchliches Verfahren eröffnet.
Bis zum Abschluss der Ermittlungen seitens der staatlichen Strafverfolgungsbehörden gilt die Unschuldsvermutung. Solange die Ermittlungen andauern, ist aufgrund des Persönlichkeitsrechtes und des Datenschutzes aller Betroffenen keine weitere Information möglich.
Chur, 14. August 2025
Nicole Büchel
Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur
Foto: EMG