Neue Standards in Fort- und Weiterbildung

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Priester, Seelsorgende und Religionspädagoginnen und -pädagogen im Bistum Chur erhalten eine neue Fortbildungsordnung. Den Beschluss dazu hat Bischof Joseph Maria Bonnemain nach Vernehmlassung und Anhörung der diözesanen Fortbildungskommission, der beratenden Räte, des Bischofsrates, des Priesterrates sowie des Rates der ReligionspädagogInnen, TheologInnen und Diakone des Bistums Chur (RRTD), Ende März besiegelt. Das neue Dokument löst die seit 2004 geltenden Richtlinien für die Fortbildung ab und bringt wesentliche Veränderungen:

  • die Einführung eines Wahlpflichtteiles anstelle der bisherigen obligatorischen Dekanatsfortbildungen,
  • fünf Kompetenzfelder als inhaltliche Leitplanken für die Auswahl,
  • ein verbindliches Portfolio für alle Mitarbeitenden.

Ziel ist, alle in der Seelsorge Tätigen zu befähigen, in Treue zum gemeinsamen Schatz des Glaubens kreative Antworten und Handlungsoptionen auf die Zeichen der Zeit geben zu können und somit Glauben kommunizierbar zu erhalten. Erreichbar soll das Ziel durch die Sicherstellung einheitlicher Standards sein: Theologische Integrität, pastorale Handlungsfähigkeit und organisatorische Verbindlichkeit.

 

Wahlpflichtbereich

Während bislang die Teilnahme an den Dekanatsfortbildungen der einzige offizielle Weg war, die jährlichen Fortbildungstage zu erfüllen, bestehen ab 2026 dafür drei Auswahlmöglichkeiten: Die Teilnahme an einem interdiözesanen Kursangebot, weiterhin dem Angebot des Dekanates oder ein Fortbildungsangebot eines externen Anbieters, welches allerdings zuvor genehmigt werden muss. Für die Ausschreibung und Auswahl der interdiözesanen Angebote wird bis im Sommer eine eigens dafür aufgeschaltete, interdiözesane Website zur Verfügung stehen, welche in Zusammenarbeit mit dem Theologisch-pastoralem Bildungsinstitut (TBI) und weiteren Bildungsträgern gemeinsam erarbeitet wird.  

 

Kompetenzfelder zur inhaltlichen Orientierung

Um eine breite und umfassende Weiterbildung zu gewährleisten, sollen alle in der Seelsorge Tätigen im Zeitraum von sechs Jahren Kurse aus den folgenden Themenbereichen belegen: Theologische Grundlagen (Fachkompetenz), Pastoral gestalten und transformieren (Handlungskompetenz), Mit Menschen unterwegs (Sozialkompetenz), Selbstführung, Selbstsorge (Selbstkompetenz), Unterbruch für das Heilige (Spirituelle Kompetenz).

 

Portfolio

Ab dem Jahr 2026 werden alle in der Seelsorge Tätigen ein eigenes Fortbildungs-Portfolio erhalten, in welchem sie die Nachweise der besuchten Fortbildungen dokumentieren. Anlässlich der Verlängerung oder Neuvergabe einer Ernennung, Beauftragung oder Missio Canonica wird das Portfolio von den Generalvikariaten überprüft werden.

 

Mit diesen Anpassungen und Änderungen der diözesanen Fortbildungsordnung möchte die Diözese Chur einerseits dem Auftrag des Zweiten Vatikanischen Konzils treu und dem kanonischen Recht (C. 279 CIC, c. 231 CIC) gerecht werden sowie alle in der Seelsorge Tätigen zur systematischen Fortbildung zu verpflichten, andererseits aber auch den aktuellen Möglichkeiten der interdiözesanen Zusammenarbeit sowie externer Fortbildungsangebote Rechnung zu tragen. Beides fördert die Professionalität sowie die Attraktivität der pastoral tätigen Mitarbeitenden des Bistums wie auch des Bistums selber.

 

Chur, 3. April 2025

Nicole Büchel
Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur

 

Foto: iStock_Drazen

 

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