Staatsanwaltschaft Graubünden schliesst Verfahren ab
Verschiedene Medien haben in den letzten zwei Tagen berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Graubünden das im November 2023 eröffnete Verfahren gegen den Spiritual des Klosters St. Johann in Müstair eingestellt habe. Die Einstellung sei aktuell noch nicht in Kraft getreten, was den Parteien noch Einspruch ermögliche.
Die vom Diözesanbischof angeordnete kanonische, kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde nach deren Eröffnung im November 2023 bis zum Entscheid der Staatsanwaltschaft sistiert. Dieses Vorgehen entspricht der mit den staatlichen Behörden vereinbarte Praxis, um deren Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen. Nach dem rechtskräftigen Abschluss des staatlichen Verfahrens kann die kirchenrechtliche Voruntersuchung fortgeführt werden.
Einsicht in die Einstellungsverfügung
Die Begründung der Einstellungsverfügung sowie die Beurteilung der verschiedenen Vorwürfe der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft ist für die Weiterführung der kirchenrechtlichen Voruntersuchung von grosser Bedeutung. Sie sind eine entscheidende Grundlage für die weitere, kirchenrechtliche Vorgehensweise. Der Bistumsleitung liegt diese Verfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden derzeit nicht vor. Da die Bistumsleitung nicht als Partei im Verfahren beteiligt ist, hat sie weder Anspruch auf Akteneinsicht noch auf Information.
Die entsprechenden Schritte, um an die notwendige Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu gelangen und damit Kenntnis der Beurteilung der einzelnen Vorwürfe zu erhalten, wurden bereits eingeleitet. Bischof Joseph Maria Bonnemain hat sich nach seiner Rückkehr aus der ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz in Einsiedeln sofort einen Überblick über die neue Situation verschafft und alle nötigen Schritte für einen raschen Fortgang der kirchenrechtlichen Voruntersuchung eingeleitet.
Angeordnete Vorsichtsmassnahmen bleiben in Kraft
Die zu Beginn der kanonischen, kirchenrechtlichen Voruntersuchung angeordneten Vorsichtsmassnahmen bleiben weiterhin in Kraft, mindestens bis zum Abschluss der Voruntersuchung. Auf Grundlage der Ergebnisse der kanonischen Voruntersuchung wird über das weitere Vorgehen entschieden.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht abgeschätzt werden, wann die Voruntersuchung abgeschlossen sein wird. Dies hängt insbesondere vom Zugang zu den relevanten Unterlagen der Staatsanwaltschaft Graubünden sowie von der allfälligen, weiteren Klärung des Sachverhalts aus kirchenrechtlicher Sicht ab. Sobald der Bistumsleitung alle notwendigen Informationen vorliegen, bemüht sich diese die kanonische Voruntersuchung schnellstmöglich abzuschliessen.
Chur, 3. Juni 2026
Nicole Büchel
Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur
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