Staatsanwaltschaft St. Gallen schliesst Verfahren ab
Das Bistum Chur hat vom Ausgang der Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft St. Gallen gegen Personen aus dem kirchlichen Umfeld, welche auf Anzeige durch kirchliche Verantwortliche eingeleitet wurden, heute Morgen Kenntnis genommen.
Eine der fünf Anzeigen, die bei der St. Galler Staatsanwaltschaft eingereicht wurden und in der heutigen Medienmitteilung erwähnt werden, wurde vom Diözesanbischof von Chur eingereicht.
Eine Drittperson meldete im Herbst 2023 beim Bistum Chur einen mutmasslichen Übergriff eines Ordensmannes, der zu diesem Zeitpunkt im Bistum St. Gallen seelsorglich tätig war. Entsprechend hat Bischof Bonnemain bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eine Anzeige getätigt.
Der Vorfall ereignete sich anfangs der 70er Jahre. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen verweigerte in diesem Fall die Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens.
Zurzeit ist der inzwischen hochbetagte Ordensmann nicht mehr in der Diözesanpastoral tätig.
Das Bistum Chur wird weiterhin jeden Hinweis auf eine Straftat den staatlichen Strafverfolgungsbehörden melden und die erforderlichen kirchenrechtlichen Massnahmen treffen. Transparenz, Aufarbeitung, wirksame Prävention und professionelle Intervention leiten das Handeln der Bistumsleitung.
Chur, 21. Januar 2026
Nicole Büchel
Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur
Foto: EMG
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