Psychologische Eignungsprüfung zukünftiger Seelsorgender
27.3.2025 10:22

Die Schweizer Diözesanbischöfe haben, gestützt auf c. 455 § 4 CIC, entschieden, für die ganze Schweiz ein verbindliches, mehrstufiges Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender einzuführen. Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen werden dieses Assessment künftig standardmässig durchlaufen.