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Bistum Chur

Einleitendes Wort des Bischofs anlässlich des Beginns der Amtsperiode 2015-2018 des Diözesanen Priesterrates am 23. September 2015

Am 7. Dezember 1965, vor bald 50 Jahren, erschien das Dekret des Zweiten Vatikanums über Dienst und Leben der Priester, Presbyterorum Ordinis. Mit diesem Schreiben wurde die Institution des Priesterrates angeregt. Darf ich die betreffende Stelle zitieren: „Wegen dieser Gemeinschaft also im gleichen Priestertum und Dienst sollen die Bischöfe die Priester als ihre Brüder und Freunde betrachten. Sie seien nach Kräften auf ihr leibliches Wohl bedacht, und vor allem ihr geistliches Wohl sei ihnen ein Herzensanliegen. Denn hauptsächlich auf ihnen lastet die schwere Sorge für die Heiligung ihrer Priester; deshalb sollen sie die größte Mühe für deren ständige Formung aufwenden. Sie sollen sie gern anhören, ja sie um Rat fragen und mit ihnen besprechen, was die Seelsorge erfordert und dem Wohl des Bistums dient. Um das aber in die Tat umzusetzen, soll in einer den heutigen Verhältnissen und Erfordernissen angepassten Form ein Kreis oder Rat von Priestern geschaffen werden, die das Presbyterium repräsentieren, wobei dessen Form und Normen noch rechtlich zu bestimmen sind. Dieser Rat kann den Bischof bei der Leitung der Diözese mit seinen Vorschlägen wirksam unterstützen. Die Priester aber sollen die Fülle des Weihesakramentes der Bischöfe vor Augen haben und in ihnen die Autorität des obersten Hirten Christus hochachten. Sie schulden ihrem Bischof aufrichtige Liebe und Gehorsam. Dieser priesterliche Gehorsam, der vom Geist der Zusammenarbeit durchdrungen sein muss, gründet in der Teilnahme am Bischofsamt, die den Priestern durch das Weihesakrament und die kanonische Sendung übertragen wird“ (7).

         Ein Wort zu diesem Text. Ich möchte zunächst die Aufforderung an die Bischöfe bezüglich der Priester hervorheben: „Sie seien nach Kräften auf ihr leibliches Wohl bedacht, und vor allem ihr geistliches Wohl sei ihnen ein Herzensanliegen“. Das leibliche Wohl unserer Priester ist weitgehend gesichert. Vielleicht hat es in unseren Gegenden einen Grad erreicht, welcher der Communio Bischof – Priester manchmal sogar abträglich ist. Denn mit den heutigen Löhnen und sozialen Absicherungen sind die Priester in eine materielle Unabhängigkeit gekommen, welche sich zum Teil auf die Communio mit dem Bischof, aber auch auf die Communio untereinander negativ auswirkt. Umso größer ist die Sorge des Bischofs für das geistliche Wohl seiner Priester, und ich möchte Euch als Priesterrat bitten, mit mir diese Sorge in besonderer Weise zu teilen.

         Ausdruck der Sorge um das geistliche Wohl der Priester sind zum Beispiel die Priestertage, welche ich seit meinem Amtsantritt eingeführt habe. Für viele Priester sind diese Tage eine Hilfe für gelebte Gemeinschaft und geistliche Erneuerung geworden. Die jeweils anwesenden Priester fragen sich aber oft: Wo sind die andern? Ist ihnen die Communio mit dem Bischof und mit uns nichts wert? – Anderseits habe ich immer versucht, und dies auch als Ausdruck der Sorge für das geistliche Wohl, den Priestern den Zugang zum Bischof zu erleichtern, indem ich Gesprächstermine nach Möglichkeit unverzüglich gewährte. – Die Sorge um das geistliche Wohl ist aber immer auch dort im Vordergrund gestanden, – und steht es noch – wo ich etwa zur Treue zum Lehramt der Kirche, zur korrekten Feier der Liturgie und zum sorgfältigen Einhalten der kanonischen Regeln aufgefordert habe und auffordere. Denn letztendlich ist der Priester selber in Gefahr, wenn er sich über das hinwegsetzt, was für ihn bindend sein müsste, und was vom Gehorsamsversprechen her zu erwarten wäre.

         Nun, die Sorge um das geistliche Wohl kommt auch im neuen Statut des Priesterrates zum Ausdruck. Sinnvollerweise fällt diese Erneuerung mit dem Zeitpunkt des 50-Jahr-Jubiläums von Presbyterorum  Ordinis zusammen. Die Sache war notwendig, um Korrekturen bezüglich der kanonischen Normen anzubringen und um auf diese Weise auch mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Es geht nun darum, dass der Rat selber seine Aufgabe auf Grund des Statuts so wahrnimmt, dass er wirklich die Priester des Bistums repräsentiert, aber nicht nur in einem vordergründigen Sinn, – denn alle Strukturen können deformiert werden, auch priesterliche Organisationen – sondern immer auch die pars sanior vertritt. Denn letztendlich geht es nicht darum, dass einfach Meinungen vertreten sind, sondern dass wir jene Meinungen in Erfahrung bringen können, welche dem Geist des Evangeliums und der Kirche besonders entsprechen und daher zum Seelenheil der Menschen beitragen und nicht zur Zerstörung des Glaubens und der christlichen Ethik.

         Ihr, meine lieben Mitbrüder, seid in erster Linie Vertreter der Priester eures Kreises (Dekanat oder anderweitige Gemeinschaft). Deshalb sollen die bedeutenden Beratungsgegenstände des Priesterrates zukünftig immer vorgängig mit jenen besprochen werden, welche Ihr vertretet. So bleibt der Rat, auch verkleinert, repräsentativ. Das bringt natürlich mit sich, dass die Beratungsgegenstände im voraus bekannt gegeben werden, so dass sie rechtzeitig in den Dekanaten oder in den betreffenden Gemeinschaften besprochen werden können.