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Bistum Chur

Bischöfliche Verfügung

Nach eingehenden Beratungen im Bischofsrat, im Priesterrat sowie im Rat der Religionspädagoginnen, Religionspädagogen, Theologinnen, Theologen und Ständigen Diakone, sind wir uns einig geworden, dass gewisse Bezeichnungen im Rahmen des pastoralen Dienstes im Bistum Chur aktualisiert werden sollten.

Ab 1. Januar 2023 gelten folgende neue Bezeichnungen:

  • die Personen, die bis anhin als „Pastoralassistent“, bzw. „Pastoralassistentin“ genannt wurden, werden neu als „Seelsorger“, bzw. „Seelsorgerin“ (auf Italienisch: collaboratore /collaboratrice pastorale; auf Rätoromanisch: collaboratur pastoral /collaboratura pastorala) bezeichnet;
  • die Personen, die bis anhin als „Seelsorgeraumassistent“, bzw. „Seelsorgeraumassistentin“ genannt wurden, werden neu als „Seelsorgeraumkoordinator“, bzw. „Seelsorgeraumkoordinatorin“ bezeichnet.

Alle anderen Bezeichnungen bleiben unverändert.

Die neuen Bezeichnungen werden ab dem 1. Januar 2023 verwendet. Dokumente, die mit den bisherigen Bezeichnungen ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden nach und nach angepasst. Im Personalverzeichnis 2023 werden bereits die neuen Bezeichnungen verwendet.

Chur, 23. Dezember 2022

Joseph Maria Bonnemain
Bischof von Chur