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Bistum Chur

Aushilfspriester

Von Priestern, die nicht in unserem Bistum inkardiniert sind und sich für Vertretungen zur Verfügung stellen, muss eine Unbedenklichkeitserklärung (nulla osta) des zuständigen Bischofs bzw. Ordensoberen sowie ein gültiges Zelebret (Priesterausweis) den Verantwortlichen in der Pfarrei vorgelegt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die
Stabsstelle Personal: E-Mail: personal[at]bistum-chur.ch.

 

 

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