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Bistum Chur

Blasiussegen und Aschenkreuz in Zeiten von Covid-19

Die Entscheidungen des Bundesrats vom 13. Januar 2021 in Sachen Covid-19 bringen, soweit erkennbar, keine Veränderung für die Gottesdienste und die anderen kirchlichen Vollzüge mit sich.

Gleichwohl sende ich Ihnen im Auftrag von Bischof Peter Bürcher, unserem Apostolischen Administrator, zwei Hinweise:

1. Betreffend die Auflegung des Aschenkreuzes hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die beiliegende Note verfasst, die ich Ihnen hiermit gerne weiterleite: 
Note zum Aschermittwoch
Nota sul Mercoledi delle Ceneri

2. Betreffend den Blasiussegen wird zu folgendem Vorgehen geraten: Man sollte diesen Segen auch in der gegenwärtigen Zeit spenden. Jedoch sollte man von der gewohnten Nähe absehen. Der Blasiussegen soll innerhalb der hl. Messe den Gläubigen gemeinsam erteilt werden. Die Gläubigen kommen dann am Schluss der hl. Messe, wie beim Kommuniongang, noch einmal nach vorne. Das Kreuzzeichen mit den beiden überkreuzten Kerzen wird sodann stumm sowie mit mindestens 1.5m Abstand über den einzelnen Gläubigen gemacht, die daraufhin einzeln die Kirche verlassen.

Chur, 13. Januar 2021


Dr. Martin Grichting
Delegierter des
Apostolischen Administrators