Liebe Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge
Der Bund hat weitgehende Lockerungen des COVID-Regimes beschlossen, die am 22. Juni 2020 in Kraft getreten sind. Es wird nun vor allem auf Eigenverantwortung und die Einhaltung der bereits bekannten Hygieneregeln gesetzt.
Daraufhin hat die Schweizer Bischofskonferenz ihr Schutzkonzept mit Datum vom 22. Juni 2020 ausser Kraft gesetzt, welches das Bistum Chur in seinem Bereich als verbindlich erklärt hatte.
Gleichwohl müssen alle öffentlich zugänglichen Orte weiterhin ein Schutzkonzept haben.
Bischof Peter hat deshalb entschieden, dass das bisherige Schutzkonzept der SBK bis auf weiteres in Kraft bleibt im Bistum Chur, mit der Modifikation, dass der Mindestabstand – wie vom Bund vorgegeben – auf 1.5m gesenkt wird. Dies wird es ermöglichen, mehr Gläubige zu den Gottesdiensten zuzulassen. Ebenfalls kann, da die Gläubigen mit den Abläufen inzwischen gut vertraut sind, auf den Einsatz von „Aufsichtspersonen“ verzichtet werden, es sei denn, ihr Einsatz sei in Einzelfällen doch angezeigt.
Über weitere Lockerungen des COVID-Regimes im Bistum Chur wird in den nächsten Wochen entschieden. Die bisherigen „Kann-Bestimmungen“, etwa in Bezug auf den Gesang, dürfen aber bereits jetzt weiter ausgelegt werden, entsprechend den örtlichen Verhältnissen und Umständen.
Mit bestem Dank für die Kenntnisnahme und mit freundlichen Grüssen
Dr. Martin Grichting
Delegierter des
Apostolischen Administrators
COVID-Prävention nach dem 22. Juni 2020
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