Liebe Freunde der Ungeborenen,
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Menschen mit Trisomie 21 haben nicht deswegen das Lebensrecht, weil der Umgang mit ihnen von so vielen Menschen als eine grosse Bereicherung erlebt wird. Ebenso wenig darf ihnen das Lebensrecht abgesprochen werden, weil sie die Lebensumstände anderer unerwartet verändern, vielleicht auch erschweren. Menschen mit Downsyndrom haben – wie wir alle – das Recht zu leben aus einem einzigen, allerdings immer gültigen Grund: Weil sie Menschen sind, unantastbare Personen, Gottes Geschöpfe, nach seinem Bild und Gleichnis geschaffen.
Heute stehen wir zusammen, um die Menschen mit Downsyndrom nicht alleine zu lassen, sondern sie und ihr Leben in den Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit zu stellen. Wir wollen diejenigen von ihnen, die unter uns leben, bestärken. Wir sagen euch und der ganzen Schweiz: „Euer Leben ist wertvoll. So wertvoll wie jedes Leben aus der Hand Gottes.“ Auch möchten wir hinweisen auf die Lebensfreude, die man den Menschen mit Downsyndrom bestimmt nicht umsonst nachsagt.
Und was diejenigen betrifft, die wegen ihrer Trisomie nicht leben durften, sind wir empört. Empört darüber, dass hier in der Schweiz über 80 Prozent von ihnen das Licht der Welt nie erblicken durften. Empört darüber, dass man sie mit vorgeburtlichen Tests aufgespürt und ausselektiert hat. Diese Selektion verurteilen wir. Sie muss aufhören, weil sie ein grosses Unrecht ist und viele Gewissen schwer belastet. Ich danke Euch für Euren Einsatz für die ungeborenen Kinder und stehe an Eurer Seite!
Bischof Peter Bürcher
Apostolischer Administrator des Bistums Chur