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Bistum Chur

Hinweis des Bischöflichen Ordinariates betreffend ausserschulischer Religionsunterricht / Jugendarbeit / Ministranten / Firmung

Liebe Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge

Ab kommendem 6. Juni dürfen wieder ausserschulischer Religionsunterricht sowie Jugendarbeit stattfinden. Im Bischofsrat wurde heute darüber beraten.

Betreffend Religionsunterricht und Katechese wurde seitens der Fachstelle Religionspädagogik (Kanton Zürich) ein Schutzkonzept erarbeitet. Dieses gilt mit dem Einverständnis von Bischof Peter für den Kanton Zürich. Es wird zudem allen im Bistum unter folgendem Link zugestellt als Grundlage für die COVID-Prävention: Zum Öffnen des Dokumens bitte hier klicken

Was die Arbeit von Jubla und Pfadi betrifft, arbeiten diese Verbände nach eigenen Vorgaben, die hier eingesehen werden können:
jubla.ch/corona
scoutcorona.forumbee.com
Was gemäss diesen Konzepten an Veranstaltungen seitens von Jubla Schweiz und Pfadibewegung Schweiz erlaubt ist, soll von den Pfarreien nicht verhindert werden.

Ebenfalls hat sich damp.ch gemeldet mit Hinweisen zum Ministrantendienst. Ich lasse Ihnen das entsprechende Dokument im Sinne einer Handreichung zukommen. Zum Öffnen des Dokuments bitte hier klicken

Ferner weise ich Sie auf das Rahmenschutzkonzept des BAG für öffentliche Veranstaltungen hin. Es kann weitere Hinweise geben für die Jugendarbeit, enthält aber auch die wesentlichen Elemente für andere pastorale Aktivitäten der Pfarreien und Gemeinschaften, die nun ebenfalls wieder anlaufen können. Auch diese Veranstaltungen müssen gemäss einem Schutzkonzept stattfinden. Ein vom Bund erstelltes Musterschutzkonzept (pdf und word) lege ich Ihnen ebenfalls bei.

Betreffend die Firmungen sind im Bischöflichen Ordinariat bereits viele Meldungen eingegangen, wie seitens der Pfarreien auf den Ausfall der Firmungen reagiert wird. Im Auftrag von Bischof Peter erinnere ich die Pfarrer bzw. Pfarradministratoren daran, dass sie persönlich beim Apostolischen Administrator die Firmerlaubnis erbitten müssen, wenn es sich aus organisatorischen Gründen aufdrängt, dass sie im Verlauf des Jahres 2020 selber firmen werden.

Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme und grüsse Sie freundlich

Dr. Martin Grichting
Delegierter des
Apostolischen Administrators