Navi Button
Bistum Chur

Hinweise des Bischöflichen Ordinariats vom 3. April 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Liebe Mitbrüder im priesterlichen und diakonalen Dienst
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge
 
Auf Ostern hin möchte ich Ihnen im Auftrag von Bischof Peter noch einige Informationen zukommen lassen, da verschiedene Anfragen von Pfarreien an ihn gerichtet wurden. Bischof Peter wird sich in den kommenden Tagen (Anfang Karwoche / Gründonnerstag / Karsamstag) mit kurzen Videobotschaften an die Gläubigen wenden. Sie erhalten jeweils einen Link, und die Videos werden auf www.bistum-chur.ch aufgeschaltet. Wenn Sie die Möglichkeit haben, teilen Sie bitte diese Videos in den sozialen Medien und auf Ihrer Homepage.
 
Vorab weise ich darauf hin, dass wir am 7. April im Bischofsrat über die Firmungen 2020 beraten werden. Sie erhalten nachher zeitnah Informationen.
 
Bischof Peter feiert täglich ohne tätige Beteiligung des Volkes Gottes die Eucharistie für die Anliegen der Kirche, der Diözese und aller Gläubigen sowie der Betroffenen der derzeitigen schwierigen Lage. Am Palmsonntag segnet er die Palmzweige, die dann in der Kathedrale Chur abgeholt werden können, natürlich unter Berücksichtigung der bekannten hygienischen Massnahmen. Er ermuntert dazu, dies auch in den Pfarreien zu tun.
 
Die Chrisammesse wird von Bischof Peter am Gründonnerstag mit Mitgliedern des Bischofsrats gefeiert. Die Hl. Öle können von den Dekanen oder von den von diesen Beauftragten nach Ostern in Absprache mit dem jeweiligen Delegierten des Apostolischen Administrators bei ihm vor Ort bezogen werden.
 
Für die Feier der Heiligen Drei Tage gelten die untenstehenden Hinweise, soweit sie sich darauf beziehen. Subsidiär verweise ich Sie auf die Empfehlungen der Schweizer Bischofskonferenz. Vgl. auch die besondere Fürbitte in der Karfreitagsliturgie.
 
Die Jahrzeitmessen können derzeit nicht mit der Beteiligung des Volkes Gottes gefeiert werden. Es empfiehlt sich, in den Publikationen (Pfarrblatt, Aushang, Internetseite) darauf hinzuweisen, dass die Hl. Messen in der angegebenen Intention in der Pfarrei selbst gefeiert werden oder dass sie weitergeleitet werden zur Feier in Gebieten, in denen die Priester besonders auf Messstipendien angewiesen sind. Bitte laden Sie die Gläubigen zum Gebet für die Verstorbenen ein, deren Jahrzeitmesse nicht in Gegenwart der Angehörigen gefeiert werden kann.
Die Jahrzeit- und Gedächtnismessen, die nicht vor Ort appliziert werden können, dürfen gerne ‒ wie bisher auch schon ‒ an die Bischöfliche Kanzlei Chur, Hof 19, 7000 Chur, überwiesen werden (Vermerk: Messstipendien zur Weiterleitung), Postfinancekonto: 70-160-4. Wir sind Ihnen sehr dankbar für diese Weiterleitung, weil wir bedürftigen Diözesen kaum anders finanziell helfen können als durch Messstipendien.
 
Fastenopfer (29. März und 5. April) und das Karwochenopfer für die Christen im Heiligen Land (6. bis 10. April) sind von der Corona-Krise schwer betroffen, da die entsprechenden Kirchenopfer nicht aufgenommen werden können. Bitte rufen Sie die Gläubigen über die Kanäle, die ihnen offenstehen, zur Spende auf, verbunden mit dem Hinweis auf die missliche Lage, in die diese Hilfswerke geraten sind. Die Zahlungskoordinaten finden Sie im Direktorium 2019/2020, S. 225, oder auf der Einstiegsseite der Bistumshomepage www.bistum-chur.ch. Das Kirchenopfer für die Christen im Heiligen Land wurde von Papst Franziskus auf den 13. September 2020 verschoben. Danke für die Berücksichtigung dieser wichtigen Kirchenopfer.
 
Besuch der Kirchen: Die Kirchgebäude sollen weiterhin im gewohnten Rahmen offen bleiben. Wir dürfen nicht gegen die allgemeine Regel verstossen, dass man möglichst zu Hause bleiben soll. Aber wir dürfen sicher dazu ermutigen, eine unumgängliche Besorgung mit einem Besuch der Kirche zu verbinden, zum stillen Gebet, zur Beichte oder auch zum Anzünden einer Kerze.
 
Alle Priester sind weiterhin eingeladen, die Eucharistie täglich zu feiern, auch ohne tätige Beteiligung des Volkes Gottes. Wer zusammen wohnt, darf auch zusammen die Eucharistie feiern. Wenn weitere Personen zugelassen werden, darf die Höchstzahl von fünf Personen nicht überschritten werden. Auf genügenden Abstand, auch bei Konzelebrationen, ist zu achten.  
 
Die Beichte darf weiterhin gehört werden. Allerdings sind die hygienischen Massnahmen zu beachten (Trennung zwischen Beichtvater und beichtender Person, die keine Infektion zulässt / ausreichender physischer Abstand). Es ist daran zu erinnern, dass Telefon- und Online-Beichten nicht erlaubt sind. Die Osterbeichte kann dieses Jahr verschoben werden in eine andere Jahreszeit. Die Generalabsolution ist nicht erlaubt. Sie würde die Präsenz von vielen Pönitenten voraussetzen, was aufgrund der Bestimmungen der Eidgenossenschaft nicht erlaubt ist.
 
Auf Eheschliessungen ist bis auf Weiteres zu verzichten.
 
Die Glocken werden von Gründonnerstag bis Ostern nur am Gründonnerstag, 20.00 Uhr, und am Ostersonntag, 10.00 Uhr geläutet (Läuten wie beim Hauptgottesdienst).
 
Die Totenglocke kann auch weiterhin bei Beerdigungen kurz geläutet werden.
 
Glockengeläut während der Eucharistiefeier (Wandlung), die ohne Beteiligung des Volkes Gottes gefeiert wird: Dies ist den einzelnen Pfarreien überlassen, aber erwünscht, damit sich die Gläubigen im Gebet mit der Feier der Eucharistie verbinden können (Geistliche Kommunion). Der Stundenschlag und das bisher übliche Betzeitläuten sollen weiterhin stattfinden.
 
Hausbesuche dürfen leider weiterhin nur in Todesgefahr (Krankensalbung und Kommunion) stattfinden. Die hygienischen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten.
 
Ich danke Ihnen im Namen von Bischof Peter für die Berücksichtigung dieser Hinweise und grüsse Sie freundlich, verbunden mit den besten Wünschen für ein frohes Osterfest

Chur, 3. April 2020
 
Dr. Martin Grichting
Delegierter des
Apostolischen Administrators