Gemäss kirchlichem Recht (Codex Iuris Canonici, Canon 401, § 1) ist ein Diözesanbischof, der das 75. Lebensjahr vollendet hat, gebeten, seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten, „der nach Abwägung aller Umstände entscheiden wird“. Bischof Vitus wird am 21. April 2017 das 75. Lebensjahr vollenden und an diesem Tag dem Papst seinen Amtsverzicht anbieten. Bis der Papst nach Abwägung aller Umstände seine Entscheidung getroffen hat, wird das Bistum Chur keine öffentlichen Stellungnahmen dazu abgeben oder Spekulationen kommentieren. Auch wird der Bischof keine Interviews geben, bis die Entscheidung des Papstes gefallen ist.
Chur, 9. Februar 2017
Bischöfliche Kanzlei Chur