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Bistum Chur

Rekurskommssion der Bündner Landeskirche verletzte Bundesverfassung (Communiqué)

Im Fall „adebar“ hebt das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden das Urteil der Rekurskommission der „Katholischen Landeskirche von Graubünden“ auf. Das Verwaltungsgericht hält fest, dass die Rekurskommission mit ihrem Urteil vom 2. Oktober 2013 den in der Schweizer Bundesverfassung (Art. 29, Abs. 2) garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat. Das Bistum Chur fühlt sich dadurch in seiner Haltung bestätigt.

Gemäss Verwaltungsgericht hat sich die Rekurskommission nur unzulänglich mit den Argumenten des Bistums befasst, die Begründungspflicht verletzt und somit das rechtliche Gehör nicht gewährt. Deshalb wird das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und die Rekurskommission angewiesen, sich mit den Argumenten des Bistums auseinanderzusetzen und neu zu entscheiden.

Bereits im Oktober 2013 hatte das Bistum festgehalten, dass die Rekurskommission im Fall „adebar“ eine rechtliche Klärung verunmöglicht habe (Beilage 1). Im Oktober 2014 hatte Generalvikar Martin Grichting auf weitere Verfahrensmängel hingewiesen (Beilage 2).

Der Bischof von Chur hofft nach wie vor auf eine rechtliche Klärung im Fall „adebar“. Seit mehreren Jahren wird die Kirche gegen ihren Willen durch die „Katholische Landeskirche von Graubünden“ mit einer Organisation in Verbindung gebracht, die der katholischen Lehre in verschiedener Hinsicht zuwiderhandelt. Es geht um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation wie „adebar“ unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt.

Chur, 10. Dezember 2014

Bischöfliches Ordinariat Chur
Giuseppe Gracia
Beauftragter für Medien und Kommunikation
gracia[at]bistum-chur.ch