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Bistum Chur

Stellungnahme des Bistums Chur zur «Konzernverantwortungsinitiative»

Im Communiqué der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) vom 19. September 2019 heißt es, dass die Mitglieder der SBK die «Sorge der Initianten der Konzernverantwortungsinitiative» teilen. Die Sorge um den gerechten Einsatz wirtschaftlicher Güter und um die Bewahrung der Schöpfung sind für die katholische Kirche in der Tat wichtige Grundsätze.

Die katholische Kirche unterscheidet jedoch zwischen den Grundsätzen, die sie hochhält, und den konkreten tagespolitischen Massnahmen zur Verwirklichung derselben. Politisch engagierte Christen können im Dienst christlicher Grundsätze verschiedene Wege der Umsetzung für geeignet halten und stehen in einer mehrstimmigen Demokratie oft auch im tagespolitischen Wettbewerb miteinander. Diese Mehrstimmigkeit und dieser Wettbewerb sind legitim und sollen, wie das II. Vatikanische Konzil betont hat, anerkannt werden: «Die gerechte Freiheit, die allen im irdischen bürgerlichen Bereich zusteht, sollen die Hirten sorgfältig anerkennen» («Lumen Gentium», Nr. 37). Denn während die Grundsätze meist einfach und klar sind, ist die konkrete Umsetzung gewöhnlich komplex. Das II. Vatikanische Konzil hat deshalb betont: «Oftmals wird gerade eine christliche Schau der Dinge ihnen [den Laien] eine bestimmte Lösung in einer konkreten Situation nahelegen. Aber andere Christen werden vielleicht, wie es häufiger, und zwar legitim, der Fall ist, bei gleicher Gewissenhaftigkeit in der gleichen Frage zu einem anderen Urteil kommen. Wenn dann die beiderseitigen Lösungen, auch gegen den Willen der Parteien, von vielen andern sehr leicht als eindeutige Folgerung aus der Botschaft des Evangeliums betrachtet werden, so müßte doch klar bleiben, daß in solchen Fällen niemand das Recht hat, die Autorität der Kirche ausschließlich für sich und seine eigene Meinung in Anspruch zu nehmen» («Gaudium et Spes», Nr. 43).

Bei der «Konzernverantwortungsinitiative» handelt es sich um eine mögliche Massnahme im Dienst der Verwirklichung christlicher Grundsätze. Sie kann jedoch nicht den Anspruch erheben, die einzig richtige oder mögliche Massnahme zu sein. Denn es gibt verschiedene Wege, dem Grundsatz der Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Katholische Christen dürfen deshalb zur Berechtigung dieser Initiative verschiedene Ansichten haben. Und sie sind frei, diese Initiative zu unterstützen oder andere politische Massnahmen zu bevorzugen.

Es ist daher unangemessen, der «Konzernverantwortungsinitiative» den Status einer kirchlich approbierten Massnahme zu geben und damit den Eindruck zu erwecken, Gläubige, die diese Massnahme für nicht geeignet halten, seien nicht katholisch oder handelten gegen die Glaubenslehre der Kirche. Vielmehr ist es wichtig zu zeigen: Wir alle teilen die Sorge um wirtschaftliche Gerechtigkeit und eine schöpfungsbewahrende Ökonomie, im kontroversen Widerstreit zur Suche nach der besten Lösung.

Es kommt hinzu, dass die Instrumentalisierung von Kirchengebäuden und kirchlichen Bauten im Bistum Chur grundsätzlich abgelehnt wird, sei es für kommerzielle Zwecke wie etwa für Mobilfunkantennen, sei es für politische Zwecke. Die Beflaggung von Kirchen und kirchlichen Gebäuden mit parteilichen politischen Botschaften ist deshalb nicht angebracht. Sie widerspricht der Würde unserer Gotteshäuser und spaltet die Gläubigen.

Chur, 1. September 2020

Giuseppe Gracia
Bischöflich Beauftragter für Medien und Kommunikation
Hof 19
7000 Chur
gracia[at]bistum-chur.ch