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Bistum Chur

Bischof Bonnemain trifft kanonische Massnahmen

Erneut ist Bischof Joseph Maria Bonnemain zutiefst erschüttert. Das Leid der Betroffenen von sexuellem Missbrauch in kirchlichem Umfeld ernst zu nehmen, ist ihm ein grosses Anliegen. Mit gerechten Massnahmen diesem entgegenzuwirken, hat im Bistum Chur absolute Priorität, was nur durch eine sachliche und präzise Aufarbeitung geschehen kann. Alle involvierten Personen haben ein Recht darauf.

Am 24. November 2023 traf eine Anzeige von Herrn Dr. Dr. F. Rothe im bischöflichen Ordinariat Chur ein. Dieser war an den Diözesanbischof adressiert. Darin wurden verschiedene, mutmassliche Straftaten gemeldet. Der Absender handelte stellvertretend für Herrn Josef Henfling, zurzeit wohnhaft in Deutschland. In der erstatteten Meldung wird unter anderem ein Priester des Bistums Chur des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Die mutmasslichen Missbräuche sollen im Frühjahr 2012 stattgefunden haben.

Anschliessend hat Bischof Joseph Maria Bonnemain die Durchführung einer kanonischen Voruntersuchung angeordnet. Inzwischen sind alle involvierten Personen durch den Bischof informiert worden. Im Vademecum des apostolischen Stuhls zur Abwicklung solcher Verfahren steht unter anderem, dass der Ordinarius von Beginn der Voruntersuchung an jene Vorsichtsmassnahmen verhängen kann, die im Canon 1722 CIC angeführt werden. Diese sehen vor, dass dem Angeschuldigten den Aufenthalt an einem bestimmten Ort oder einem Gebiet auferlegt oder untersagt werden kann. Man kann ihm ebenfalls vorübergehend den geistlichen Dienst oder die Ausübung eines kirchlichen Amtes untersagen. Die Anwendung dieser Einschränkungen hängt von den jeweiligen, vorhandenen Umständen ab. Diese Massnahmen sind jedoch beim Wegfall der Gründe aufzuheben und spätestens bei Beendigung des Strafverfahrens hinfällig. Gestützt auf diesen Bestimmungen hat Bischof Joseph Maria Bonnemain, entsprechend den in dieser Angelegenheit vorhandenen Umständen, die adäquaten, superprovisorischen Massnahmen getroffen.

Aufgrund der laufenden Voruntersuchung ist es nicht zulässig, weitere Informationen preiszugeben. Auf jeden Fall gilt, wie immer, die Unschuldsvermutung.

 

Chur, 2. Dezember 2023
Nicole Büchel,
Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur