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Bistum Chur

Coronavirus-Update – neue Schutzmassnahmen ab 6. Dezember 2021

Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen, die auch Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen ab Montag, 6. Dezember 2021, betreffen.

Für das Bistum Chur ist nach wie vor das Rahemenschutzkonzept der Schweizer Bischofskonferenz bindend (https://www.bischoefe.ch/coronavirus-covid-19-ausweitung-der-zertifikatspflicht/).
Durch die neuen Bestimmungen des Bundesrates wird das Schutzkonzept folgendermassen geändert/ergänzt:

Gottesdienste in Innenräumen mit Zertifikatspflicht 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet):
Neu gilt ab 6. Dezember 2021 für diese Gottesdienste eine Maskenpflicht (ab 12 Jahren)

Gottesdienst in Innenräumen mit Zertifikatspflicht 2G (vollständig geimpft oder genesen):
Für diese Gottesdienste entfällt die Maskenpflicht.
Damit niemand von der Teilnahme am Gottesdienst ausgeschlossen ist, empfiehlt die Bistumsleitung jedoch, die Gottesdienste mit Zertifikatspflicht 3G durchzuführen.

Gottesdienste in Innenräumen ohne Zertifikatspflicht (max. 50 Teilnehmende):
Mit Maskenpflicht – die Regelung bleibt wie bisher (s. unsere Mitteilung vom 17.09.2021: https://www.bistum-chur.ch/coronavirus/update-coronavirus-neue-verordnung-bezueglich-zertifikatspflicht/)

 

Kirchliche Veranstaltungen in Innenräumen mit Zertifikatspflicht 3G:

  • Maskenpflicht (ab 12 Jahren)
  • Sitzpflicht bei Konsumation

 

Kirchliche Veranstaltungen in Innenräumen mit Zertifikatspflicht 2G:

  • keine Maskenpflicht
  • keine Sitzpflicht bei Konsumation

 

Kirchliche Veranstaltungen im Freien ohne Zertifikatspflicht:

  • max. 300 Personen
  • keine Maskenpflicht
  • keine Sitzpflicht bei Konsumation (Sitzpflicht erst ab einer Anzahl von 500 Personen, dann aber mit Zertifikatspflicht)

 

Bezüglich der Regelungen für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich nichts geändert (s. Mitteilung vom 17.09.2021 – https://www.bistum-chur.ch/coronavirus/update-coronavirus-neue-verordnung-bezueglich-zertifikatspflicht/)

Chur, 4. Dezember 2021
Bischöfliche Kanzlei