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Bistum Chur

Dekret betr. Absolutionsvollmacht

Dekret betreffend Absolutionsvollmacht

Mit dem Datum vom 29. Juni 2000 habe ich als Diözesanbischof folgenden Erlass unterzeichnet:
«Alle Priester, welche in unserer Diözese die Befugnis haben, Beichten entgegenzunehmen, haben darüber hinaus auch die Befugnis, im sakramentalen Bereich von kirchlichen Zensuren loszusprechen, insofern diese nicht festgestellten Strafen «latae sententiae» sind und deren Erlass nicht dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist.»

Dieser Erlass nimmt die Weisungen der Schweizer Bischofskonferenz von 1974 über die Busse auf sowie die im Jahr 1989 erlassenen ausführenden Partikularnormen der Schweizer Bischofskonferenz betreffend Can. 961 nach dem neuen Kodex des Kanonischen Rechtes vom 27. November 1983.

Zur Vermeidung jeglicher Unsicherheit und Zweideutigkeit halte ich fest, dass die im Jahre 2000 getroffene Regelung auch nach dem Jubiläumsjahr in meiner Diözese ihre Gültigkeit behält.


Chur, 31. Mai 2001
+ Amédée Grab OSB
Bischof von Chur