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Bistum Chur

Die katholische Kirche in der Schweiz schafft eine nationale «Synodalitätskommission»

Im Wunsch nach mehr Partizipation und Gemeinschaft bei der Erfüllung ihres Auftrags will die katholische Kirche in der Schweiz eine «Synodalitätskommission» ins Leben rufen. Das neue Gremium wird für eine auf fünf Jahre befristete Probephase errichtet, in der es Formen der synodalen Entscheidungsfindung auf nationaler Ebene testen soll.

Angeregt durch den Impuls, den Papst Franziskus der Kirche seit 2021 gibt, will auch die katholische Kirche in der Schweiz die Synodalität als kirchlichen Stil für Entscheidungsprozesse fördern. Der spirituelle Ansatz besteht darin, das Hören auf den Heiligen Geist zu verbinden mit dem Hören auf die Stimme der Menschen; kirchliche Amtsträger und Gläubige versuchen in einem gemeinsamen Prozess, die Bedeutung des Evangeliums Christi neu zu entdecken und für den Auftrag der Kirche fruchtbar zu machen.

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) gewährleisten gemeinsam die Rahmenbedingungen für die synodale Erprobungsphase. Sie haben ein Statut beschlossen, das der Synodalitätskommission erlauben soll, ihren Auftrag auszuüben und die strategische Verantwortung für die Umsetzung der synodalen Erprobungsphase zu übernehmen. SBK und RKZ sichern die Finanzierung des neuen Gremiums einschliesslich einer eigenen Geschäftsführung, die beim SPI in St. Gallen angesiedelt sein soll.

Die Synodalitätskommission soll aus dreissig Mitgliedern bestehen: Vertreterinnen und Vertretern aus den verschiedenen Sprachregionen, aus Jugend- und Erwachsenenorganisationen, aus der Migration, aus Orden, aus der wissenschaftlichen Theologie und Liturgie sowie aus verschiedenen Bereichen der Pastoral. In die Kommission integriert wird die bisherige Pastoralkommission der Bischofskonferenz. Die Mitglieder werden im Laufe dieses Jahres von der SBK ernannt.

Ein Büro, bestehend aus fünf Mitgliedern, wird die Geschäfte vorbereiten und die Aufträge der Kommission umsetzen.

Die Aufgaben der Synodalitätskommission sind vielfältig:

– Die Hauptaufgabe ist, den synodalen Prozess auf der nationalen Ebene im Rahmen der Erprobungsphase zu gestalten und die Erfahrungen auszuwerten.
– Im Weiteren wird sie den weltkirchlichen synodalen Prozess verfolgen und für die Arbeit in der Schweiz fruchtbar machen.
– Sie fördert das gegenseitige Verständnis über die unterschiedlichen Sichtweisen von Synodalität und die unterschiedlichen Erfahrungen ihrer Umsetzung in den Bistümern, Sprachräumen und in der postmigrantischen Vielfalt.
– Sie soll geeignete Formate der synodalen Beratung und Entscheidungsfindung entwickeln und erproben.
– Es sind Prioritäten für die Erneuerung der katholischen Kirche in der Schweiz zu erarbeiten, verbunden mit Empfehlungen zu möglichen Vorgehensweisen zuhanden der SBK, der RKZ oder anderen Instanzen.
– Jedes Jahr organisiert sie einen Reflexionstag zusammen mit der SBK, dem Präsidium der RKZ sowie weiteren Gruppierungen, um gemeinsam den Stand und die Perspektiven der synodalen Erprobungsphase zu überdenken.

 

Fribourg-Zürich, 10. April 2024

Gemeinsame Medienmitteilung der Schweizer Bischofskonferenz und der Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz

Weitere Auskünfte erteilen:
Julia Moreno, Leiterin des Kommunikationsdienstes SBK
026 510 15 25, julia.moreno[at]bischoefe.ch

Urs Brosi, Generalsekretär RKZ
044 266 12 00, urs.brosi[at]rkz.ch